Die guten Schweizer Taschenmesser haben auch einen Feststellmechanismus und Klinenlängen über 7 cm.

Beim Opinel könnte man ja prinzipiell den Metallring entfernen. Ist zwar irgendwie völlig bescheuert ein Werkzeug weniger nützlich zu machen, aber wenn es den Gesetzgeber zufrieden stellt und der dann das Gefühl hat es erhöhe die Sicherheit...
Ja, wenn ich mal nach GB gehe muss ich mich wohl nochmal separat informieren.
Soweit ich das verstehe darf man dort mit "legal reason" auch ein feststehendes Outdoormesser mit über 3" (7.6 cm) Klinge bei sich haben. (mit 11 cm kann man ja noch kochen und Brot schneiden; mit 7 cm will ich mir das eigentlich eher nicht antun; zu Hause schneide ich auch nicht einen Kohlkopf oder eine Wassermelone mit dem Rüstmesser)
Aber wie ist das, wenn man dann unterwegs durch eine Stadt kommt?
Man kann ja nicht beim Campen und Kochen (wo der legal reason sicherlich besteht) das Messer dabei haben, dann unterwegs wenn man auch durch Ortschaften kommt (wo der legal reason bestenfalls zwecks Durchreise besteht) dieses verschwinden lassen und dann am Abend wieder hervorzaubern.
Ist halt schon ein ernstes Thema. Weil man evt. nicht nur eine Busse kriegt, sondern eine Anzeige. Und das hängt dann nur vom Ermessen des Polizisten ab.
Für gewisse sind dann vorbestrafte Outdoorer, Leute die gerade ein Kochmesser gekauft haben und nach Hause laufen oder Leute die sich gerade auf einer Parkbank Brot schneuden und Pech haben einfach "Kollateralschäden" die es halt zu akzeptieren gilt
***off topic***
Übrigens - die Homizidraten sind:
GB: 1.20 / 100'000
D: 1.18
A: 0.66
CH: 0.54
bringt also alles gar nicht; und die sind sogar auf einer Insel (-> kein "Kriminaltourismus" möglich)