Das Mitführen eines Opinel, unabhängig von der Größe, ist ironischerweise in Frankreich verboten.
Betrifft mich zwar nicht persönlich, aber mir scheint, dass das von Dir zitierte PDF die Rechtslage nicht ganz präzise wiedergibt. Laut der
französischen Wikipedia gelten Messer als Waffe der "Kategorie D", unabhängig davon, ob sie einen Feststellmechanismus besitzen. Laut
offizieller Ministeriums-Webseite darf man solche Waffen nicht mit sich führen (auch nicht im Auto oder in einem Rucksack), es sei denn, man kann einen guten Grund geltend machen. Was als guter Grund gilt, entscheiden die Sicherheitskräfte je nach Umständen. Also alles klar wie Kloßbrühe.
Viele Grüße,
Stefan