Das heisst dann eben auch dass eine Fahrradtasche oder ein Rucksack kein verschlossenes Behältnis ist und man eben der Willkür des Polizisten ausgeliefert ist ob man nun ein berechtigtes Bedürfnis hat oder nicht...
Und wenn man mit dem Fahrrad eine Stadt besichtigt ist das eigentlich auch kein Transport zum Ort des berechtigten Bedürfnisses mehr.
Moin Wulfram,
mach es doch einfach so, wie Sacki es auch empfiehlt: nimm eine für das Messer passende Tasche oder eine Messerscheide, mach direkt da so ein im Video gezeigtes kleines Schloß dran (abschließbar), dann rein in die Packtasche / Rucksack (verschließbar) - und fertig.
Das ist doch eine leicht umsetzbare und konforme Reaktion auf den Gesetzgeber.
Beste Grüße von
Tom
PS: Das ist also zumindest eine Lösung für Deutschland.