In Antwort auf: cterres
Das ginge allenfalls, wenn bei Bestellung ein Zeuge den nicht aufgeführten Inhalt der Kaufvereinbarung (Gewichtsversprechen) zur Kenntnis genommen hatte.
Habe die Aussagen als Mail

In Antwort auf: cterres
Wie Du selbst weisst, sind Gewichtsangaben bei Fahrrädern oft sehr wage. Sie beziehen sich auf kleine oder mittlere Größen, bei Kompletträdern werden manche Teile gar nicht ins Gewicht einbezogen und ein Rahmen mit Gabel benötigt auch noch einen Steuersatz, der vielleicht auch schon verbaut wurde und das Gewicht ebenfalls erhöht.
Der Argumentation des Lieferanten kann man also durchaus folgen.
Steuersatz habe ich schon raugerechnet (Rahmen wiegt inkl. Steuersatz 2510g).

In Antwort auf: cterres
Ich finde angesichts der Größenabweichung (hast wohl einen großen Rahmen bestellt?) das Mehrgewicht nicht allzu ausufernd,
RH 57cm. Es gibt von dem Rahmen 5 Größen. 57cm ist die mittlere.