Machen kannst Du herzlich wenig.
Es handelt sich um eine Einzelanfertigung, also um einen Werklieferungsvertrag. Das ist im Grunde zwar auch ein Kaufvertrag, aber mit der Einschränkung das das zu erwerbende Produkt extra angefertigt wird.
Nehmen wir mal an, es handelt sich nicht um einen Maßrahmen, dann würde doch auch die Wunschfarbe aus dem Rahmen ein Einzelstück machen. Ist es ein Maßrahmen, bliebe die Frage gänzlich unstrittig.
Grundsätzlich muss der Vertragspartner den bestellten Rahmen mangelfrei liefern.
Andernfalls kann erst eine Nachbesserung durch den Lieferanten/Händler erfolgen, bei ausbleibendem Erfolg eine Teilrückzahlung (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag (Wandlung) verlangt werden.
Da Du nun aber selbst erklärst, das in der schriftlichen Auftragsbestätigung das Gewicht nicht aufgelistet wurde, ist dieses nicht Gegenstand der Kaufvereinbarung und eine Abweichung vom Versprechen kann erst mal nicht als Mangel reklamiert werden.
Das ginge allenfalls, wenn bei Bestellung ein Zeuge den nicht aufgeführten Inhalt der Kaufvereinbarung (Gewichtsversprechen) zur Kenntnis genommen hatte.
Wie Du selbst weisst, sind Gewichtsangaben bei Fahrrädern oft sehr wage. Sie beziehen sich auf kleine oder mittlere Größen, bei Kompletträdern werden manche Teile gar nicht ins Gewicht einbezogen und ein Rahmen mit Gabel benötigt auch noch einen Steuersatz, der vielleicht auch schon verbaut wurde und das Gewicht ebenfalls erhöht.
Der Argumentation des Lieferanten kann man also durchaus folgen.
Ich finde angesichts der Größenabweichung (hast wohl einen großen Rahmen bestellt?) das Mehrgewicht nicht allzu ausufernd, da ja 20% allein beim Rahmen am Gesamtrad nicht mehr viel Unterschied ausmacht.
Wobei die schwerere Gabel nicht wirklich mit der Rahmengröße erklärbar wäre. Trotzdem sind die Gewichtsangaben guter Durchschnitt, jedenfalls für ein gepäcktaugliches Rad.
Versuch einen Rabatt auszuhandeln, aber offensichtlich entspricht der Rahmen genau dem, was Du schriftlich bestellt hattest.