Für Deutschland ist ja nun die Frage nach der Zulassung eine nicht ganz unwichtige. Ich denke dabei aber weniger an den Umstand, dass es ein Gesetz ist, als an ein paar Inhalte.
Die Beleuchtung wird ja bei dem Vorführsystem bis jetzt ausschließlich direkt neben der Felge angebracht und daher kann sie schon zu einer Seite gar nicht strahlen. Das bedeutet, es gibt eine dunkle Seite, wo das Rad weiterhin nicht direkt durch das Licht erkennbar ist!
Was durch den Scheinwerfer zur Seite abstrahlt, ist doch völlig unerheblich. Für die "Seitenabstrahlung" habe ich die gesetzlich vorgeschriebenen orangen Plastereflektoren (2 pro Rad).
Mit einseitig an der Gabel befestigter Beleuchtung bekommt man schon eine recht anständige Ausleuchtung hin.
(Und natürlich auf die rechte Seite - ich will das Rad ja auch mal hinlegen können. Und da soll die Lampe nicht so abbruchgefähret angebracht sein. Un da ja rechts schon das Schaltwerk prankt, wird das Rad natürlich auf die Linke Seite gelegt.

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Die besten Resultate erziele ich mit auf dem Lenker montierter Leuchte. Da stört keine Lenkertasche, kein Korb, kein Reifen ... und die Schmutzwasserbelastung ist auch recht gering.
(Fehlt mir nur noch ein Dynamoscheinwerfer, der auf einen "verdrahteten" Halter geschoben werden kann.

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Ich denke man sollte an der Stelle direkt trennen und zwar zwischen dem Stromerzeuger und der der Beleuchtung selber. Auch wenn das den Versuch es so leicht wie möglich zu machen, direkt "bedroht".
So ist es doch wesentlich "einfacher". Lampe dran - Licht an, Lampe ab - Licht aus.
Wie die Akkulampen (mit Akkus im Gehäuse) - ein Gerät - fertig.