Nein, mit 559er Laufrädern offen, zusammengelegt und auf dem Vorderrad rollend. Nur eben schon 2012, doch auch mit den ULF-A und B der Straßenbahn.
Die Frage ist wirklich, was der gravierende Unterschied zwischen den T der U6 und den 400ern der Lokalbahn ist. Die zehn Zentimeter Wagenbreitenunterschied, der zweite Führerstand und die fehlende Tür im Mittelteil? Das konnte man mir schon in den Neunzigern, als beide Bauarten eingeführt wurden, nicht erklären. Taschen für Falträder sind im Nahverkehr weltfremd und sie verbessern auch nichts. Sie machen nur aus dem Rollen ein Tragen.
Ziemlich sicher bin ich mir, dass die Fahrradmitnahme auf der U6 erlaubt wurde, als die E6 und c6 ausgemustert wurden. Das hätte man aber eher haben können, weil an den Enden der Beiwagen durchaus Platz war.