Nun macht da mal keinen Wissenschaft draus: "Lolli dran= Benutzungspflicht, nix dran=ggf. Benutzungsrecht, wenns danach aussieht" ist nun wirklich eine Regel, die jedes Kind hin bekommt. Stimmt nicht zu 100% und ist etwas plakativ, aber sollte 90% aller Fälle gut abdecken.