Ich habe mal Dich "rausgepickt", meine aber den gesamten Thread an sich:
Die Umfrage / Erhrbung der TU Dresden wird sich nicht an Radfahrer richten, die mit hohen 6-stelligen Lebens-Kilometerleistungen auf dem Fahrrad mit allen Kniffen des Alltags- und Freizeitradelns vertraut sind. Ebenso wenig an die juristischen Erbsenzähler, die jeden Meter Radverkehrsanlage / -angebot mit Röntgenblick nach StVO-
und ERA-Konformität und Verstößen dagegen abscannen (da kann Radfahren ja auch kein Spaß machen....

). Eine solche Umfrage würde sich dann ja an max. ein Prozent der Fahrrad-nutzenden Bevölkerung richten.
Alle anderen antworten nach Gefühl - egal, ob da irgendwo ein Schild steht oder eben nicht. Wer sich auf dem Geh-/Radweg am Rand wohler fühlt (warum auch immer, spielt keine Rolle), wird ein Radverkehrsangebot auf der Fahrbahn nicht nutzen - ebenso egal, ob da Schutz- oder Fahrradstreifen aufgepinselt sind.
Das Phänomen des "nur nicht zu dicht an den Autos fahren" kann ich in KA jeden Tag eindrucksvoll beobachten. Trotz umfassend angelegter Fahrradstreifen auf der Fahrbahn in luxuriöser Breite mit ausreichend Restfahrbahn für den KFZ-Verkehr, schleicht eine ganz bestimmte Klientel an Radfahrern trotzdem auf dem Hochbord-Gehweg rechts daneben rum.
Und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen: Ich glaube nicht, dass ein Großteil der Fahrrad-nutzenden Bevölkerung die radverkehrsrechtlichen Bestimmungen kennt - da wird frei Schnauze gefahren. Die Verkehrsregeln sind allerhöchstens für KFZ-Nutzer eine gewisse Orientierungshilfe - mehr aber nicht.
......
Die Stadt Köln hat es zum System werden lassen, dass Radfahrer, die das Zentrum in Nord-Süd-Richtung queren wollen/müssen ellenlang durch genau so einen Bereich durchgeschickt werden. Und in der Regel ist der mit Menschen vollgestopft, dass die es schon eng finden.
Die Stadt Köln dient in Bezug auf den Radverkehr ja höchstens als Beispiel dafür, was man alles falsch machen kann.....
Da gilt für ein Verkehrskonzept ja maximal das
Rheinische/Kölsche Grundgesetz:
- Artikel 6: Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet. --> für StVO und ERA
- Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange. --> für regelwidriges Rad-/Autofahren (alternativ auch Artikel 2: Et kütt wie et kütt.)
- Artikel 7: Wat wells de maache? --> für laxen Umgang mit Verkehrssündern
....also kölscher Klüngel gepaart mit rheinischem Frohsinn - das ist dem Radverkehrsangebot deutlich anzusehen.....
Matthias