Nun macht da mal keinen Wissenschaft draus: "Lolli dran= Benutzungspflicht, nix dran=ggf. Benutzungsrecht, wenns danach aussieht" ist nun wirklich eine Regel, die jedes Kind hin bekommt. Stimmt nicht zu 100% und ist etwas plakativ, aber sollte 90% aller Fälle gut abdecken.
Wenn denn mit dem "zur Kenntnis nehmen" des blauen Lollis schon das Gesamtspektrum regelkonformen Radfahrens abgedeckt wäre, könnte man sich ja entspannt zurücklehnen.
Die Gehweg-Schleicher und Querbeet-Säbler halten es aber mit den weiteren Regeln auch nicht so exakt:
- abbiegen ohne Handzeichen / Schulterblick
- entgegen der Fahrtrichtung rumgondeln
- Smartfon / Ohrstöpsel mit völligem Ausschluß der Umwelt um sie herum
- überholen, wo's gerade passt (links vorbei / rechts vorbei / oben drüber)
- ignorieren von Ampelsignalen
- etc.
....und das sind nicht nur die "Radrambos", auch Hausfrauen/Mütter, Rentner, Schüler/Studenten, Büroangestellte, Arbeiter - das gesamte Bevölkerungsspektrum ist da vertreten. Und die jeweils nachwachsende Radnutzer-Generation wird von diesen dann "eingelernt".
Das regelkonforme Radfahren in der breiten Masse bleibt somit höchstens ein feuchter Traum von ADFC-Funktionären oder Radverkehrs-Planern. Mit der Realität hat das oft wenig zu tun.
Und die breite Masse kennt weder die Feinheiten der StVO in Bezug auf Radfahrende noch hat sie von den ERA schon mal was gehört - frag sie einfach mal.
Matthias