Das kommt dann schon eher hin.
Eine LED, die nach 100.000h nur noch 50% oder 80% Ihrer ursprünglichen Leuchtkraft hat wird evtl. nach 20.000h schon 5-10% verloren haben und der Gesetzgeber verlangt dann evtl. schon den Tausch.

Das sind aber bei Fahrradscheinwerfern Abweichungen, die aus meiner Sicht schon im Bereich der Fertigungsschwankungen liegen und erst recht nicht vom Fahrer optisch wahrgenommen werden, und schon gar nicht sollte das schon nach nur 1000h der Fall sein, selbst bei gelegéntlicher Überschreitung der Betriebsdauerspezifikation.

Gruß

Helge