hi tobuli,

kann auch aus eigener erfahrung von 2001 bestätigen, dass die TKK dich ohne arbeit nach so einer reise (sprich als freiwilliger nicht wieder aufnimmt, auch wenn du zahlen willst), aber sobald du dich arbeitslos meldest und die TKK als wunschkrankenkasse angibts bzw. dir von der TKK eine bescheinigung besorgst, du währst die letzten so und soviel jahre bei ihnen versichert gewesen , die dann beim arbeitsamt mit einreichst, dann kannst du problemlos wieder bei ihnen eintreten.

hatte das problem letztes jahr nach einem halben jahr weltreise. die krankenversicherung gilt rückwirkend an dem tag, wo du dich arbeitslos gemeldet hast. war auch schon bei ärtzen gewesen, obwohl ich noch kleinen bewilligungsbescheid hatte (wusste natürlich, ich habe anspruche auf geld), war kein problem. du hast natuerlich 3 monate sperrfrist, wenn du selber gekündigt hast und das arbeitsmat möchte eine erklärung wo du dich rumgetrieben hast bei eigener kündigung, habe persönl. weiterbildung angegeben.

gute reise !!
steffi