Hallo Tobuli,
ich habe mich übers WE noch mal schlau gemacht. Du kannst, wenn Du zurückkommst, zum Arbeitsamt gehen und die arbeitslos melden. Parallel versicherst Du dich ab denselben Tag freiwillig bei deiner normalen KV. Bekommst du vom Arbeitsamt den Bewilligungsbescheid (meistens Wochen später), dann ist der ja auf deinen Meldedatum terminiert und beinhaltet auch die Krankenversicherung ab Meldedatum. D.h.daß doppelt gezahlt wurde (1. freiwillig durch dich und 2. durch das Arbeitsamt). Mit diesem Bescheid in der Hand versicherst Du dich wie üblich weiter und bekommst von der KV den freiwillig gezahlten Betrag auf dein Konto zurückgezahlt.
Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt...!
Ringo