Moin tobuli,
Bißchen viel was Du da alles möchtest.
Wann endet(e) denn Dein letztes Arbeitsverhältnis?
Meines Wissens(!) sind die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 12 volle Monate sozialversicherungspflichtiger Arbeit in den letzten 3 Jahren.
D.h. bei Rückkehr nach D müßtest Du 3 Jahre zurückrechnen und bei Vorliegen der o.g. Voraussetzung Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auch einen KV-Schutz haben.
Wenn Du also den Beginn und/oder das Ende Deiner Reise geschickt terminierst ...
Der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend übrigens ist der, daß der Arbeitssuchende keine Leistungen des AA bezieht, folglich auch keine KV-Beiträge abgeführt werden.
Übrigens kann sich jeder, ob in festem Arbeitsverhältnis stehend oder nicht, als arbeitssuchend melden. Z.B. wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wurde, die Betriebsschließung ansteht ....