Laut DIN EN 14764 muss ein unbelastetes Fahrrad um 25° geneigt werden können, ohne dass irgend ein Teil den Boden berührt.
Die Fußfreiheit ergibt sich aus dem Abstand Mitte Pedalachse bis Reifen/Schutzblech und muss mindestens 100mm betragen. Bei Renn- und Kinderrädern nur 89mm.
Steht so ähnlich in Fachkunde Fahrradtechnik im Europa Lehrmittelverlag.

Gruß,

Christian