Hallo Heike,
zuerst einmal zu Thema Maßanfertigung: Bei einem maßangefertigten Rad gehört es dazu, daß man sich alle Maße individuell anpassen lassen kann. Die Kehrseite ist aber die, daß man sich auch am besten auskennen sollte, was man haben möchte. Ein guter Rahmenbauer sollte zwar alle Rahmenbedingungen mit dem Auftraggeber abstimmen, aber es kommt immer wieder vor, daß es nach dem Bau des Rades Ärger gibt, weil es doch Unstimmigkeiten gibt. (Auf Anhieb fällt mir zum Beispiel Chris "Latscher" hier aus dem Forum ein, der mit einem auch im Forum sehr gut bekannten Rahmenbauer Probleme hatte; allerdings war da meines Wissens noch ein Händler zwischengeschaltet). Wenn Dein Freund keine Angaben zu der Höhe des Tretlagers gemacht hat und der Händler von einem niedrig gelegenen Tretlager ausgeht kann es zu dem von Dir geschilderten Problem kommen.
Zum Thema Tretlagerhöhe: Es ist meines Wissens auch heute noch nicht genormt, welche Tretlagerhöhe Fahrräder haben. Räder, die fürs Gelände konzipiert sind haben in der Regel eine deutlich höhere Tretlagerhöhe als Straßenräder. Ich selbst habe zwei Räder mit der Rahmenhöhe 58 cm (ist für mich die obere Grenze, eigentlich passt mir eher ein 56er Rahmen), von denen eines (ein Koga Miyate Randonneur) für mich fast zu hoch ist so daß ich im Stand kaum mit den Fußspitzen auf den Boden komme während das andere (ein Guylaine) für mich besser passt. Der Unterschied die die Tretlagerhöhe. Beim Koga ist der Abstand der Pedale ca. 11,5 cm während er beim Guylaine ca. 8 cm beträgt.
Mir ist das niedrigere Tretlager viel sympathischer weil ich die Räder überwiegend auf der Straße nutze. Wenn jemand sein Rad allerdings viel im Gelände nutzen möchte, sieht der dies wohl anders.
Mein Fazit: Wenn Dein Freund das mit dem Rahmenbauer vorher nicht explizit abgesprochen hat dann hat er wohl schlechte Karten hinsichtlich einer Reklamation.