also bei Selbstkündigung gibs ne Sperre von drei Monaten. Da du ja nur einen Monat überbrücken musst ist doch alles halb so wild, entweder du bekommt Leistungen und auch die KV vom Amt bezahlt, oder eben nicht, und dann: dann zahlst die KV und Lebensunterhalt bis zur Abreise eben selber (oder lässt es bleiben), ok können zwar ein paar Märker zusammenkommen, aber nu...
off- topic: Ich verstehe immer diese ganze Aufregung nicht, kurz bevor es los geht, ich hab mich meist nochnichtmal mehr Arbeitslosgemeldet zwischen Job und Reise, das was ich seit einigen Jahren mache ist nun vor Abreise mich persönlich bei meiner KV abmelden, da die immer schnell nervös werden wenn die merken das da keine Beiträge für mich reinkommen. War bisher kein Problem, auch wegen der Pflichtversicherung, einfach sagen man sei im aussereuropäischen Ausland und da greift eh nur ne private Reise- KV. Visas, Flugscheine usw reichen idR. als Nachweis für den Auslandsaufenthalt aus.