In Antwort auf: ex-4158


Die Diskussion hatten wir schon mal, ex-4158. Und ich bin zufälligerweise im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Jeder Track als solches unterliegt dem Urheberschutz des Erstellers. Die Idee einer Tour ist dagegen nicht geschützt, außer man hat sich gegenüber einem Veranstalter zu "Verschwiegenheit" verpflichtet. Also ist die mitgeschnittene Joe-Route zur Veröffentlichung frei, die Route oder der Track in der Wiki aber nicht, wenn die Wiki es nicht ausdrücklich genehmigt - genauso wie Texte oder Bilder. Und wenn einer meint, in einem Vierhundertpunkte-Track ein paar Punkte abzuändern oder ein Schwanzl reinzuzeichnen, dann dürfte im Zweifelsfall das Gericht bei genauer Betrachtung die Urheberschaft des Originals goutieren (auch wenn dennoch auch ein eigenes Urheberrecht entsteht). Eine BGH Entscheidung spezifisch zu GPS braucht es daher gar nicht.

ciao Christian