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#343447 - 14.06.07 22:15 Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
univok
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 37
Exakt, die Bezeichnung "Rückstrahler" ist irreführend, weiße Relektoren heißt es, egal ob am Akku oder Dynamo.

§67 Abs. 3: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
"Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein."

Ergo - der Inolight hat keinen, also muss einer extra ran. Schade übrigens, eine zusätzliche Schelle, sieht doof aus, kann rosten und abbrechen.

Und Akkubetrieb ist immer nur erlaubt bei Rädern < 11kg, aber nur mit zugelassenen SW. Ein nicht Zugelassener kriegt nie eine Zulassung, weder am Akku noch am Dynamo. Lt. www.inoled.com ist der 20+ auch ohne Zulassung, Schlange und K-Nummer.

Wundert mich, dass die so einen Murks auf den Karton drucken. Wirkt unprofessionell. Vielleicht ein Reseller?

Geändert von univok (14.06.07 22:17)
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Betreff von verfasst am
Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? webmantz 14.06.07 18:29
Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? thomas-b 14.06.07 18:47
Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? cyclist 14.06.07 18:54
Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? jfkoehle 14.06.07 20:25
Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? webmantz 14.06.07 20:35
Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? univok 14.06.07 22:15
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Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? webmantz 15.06.07 14:15
Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? univok 15.06.07 15:36
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