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#343571 - 15.06.07 10:19 Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
LarsB
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 209
In Antwort auf: webmantz

na das ist ja mal ein toller Vergleich, einen 650,- Strahler gegen einen 80,- Strahler.

Neumodischer Schnickschnack wie Gasentladungslampen haben halt ihren Preis (... wer's braucht) - darum geht es aber nicht, sondern um die Tatsache, dass das Teil trotz markant besserer Ausleuchtung nunmal eine Strassenzulassung besitzt (!), sprich vollkommen legal genutzt werden darf. Ok, der Punkt heißt rotationsasymmetrische Ausleuchtung, aber ist ja nun wirklich nichts besonderes bzw. neues bei allen anderen Verkehrsteilnehmern.

Belämmert finde ich daran eigentlich v.a., so laienhaft "von außen" betrachtet, dass für Akkuleuchten scheinbar andere Prüfnormen herangezogen werden wie für die dynamogestützen Leuchten bzw. dass hier technisch weitaus mehr Spielraum zulässig ist als an der Pfllichtbeleuchtung (ich sag nur die blödsinnige Festlegung auf exakt und einzig 6,0V/3W, anstelle einer Vorschrift für Mindestlichtstärken oder ähnliches...). Ist doch im Grunde widersprüchlich: Pflicht ist Mickerfunzel, mehr darf keinesfalls sein, aber als zusätzliches (!) Licht, hoppala, ja, da darf man deutlich besseres nutzen.

Heraus kommen dann Lampen wie die 20+, die scheinbar ja problemlos sich verhalten im Strassenalltag - aber genau dort nicht genutzt werden dürf(t)en. Siehe jegliches Fehlen von K-Wellen oder E-Zulassungen auf der Lampe selber (auf Kartons interessiert leider nicht, das ist höchstens wettbewerbsrechtlich problematisch, da es sich dann so gesehen ja um einen Sachmangel handelt -> Sachmangelhaftung bei Zusicherung von Produkteigenschaften, die es offensichtlich ja nicht hat; ergo: Karton aufheben und im Falle eines Falles wie nach einem Unfall sich auf die Sachmangelhaftung berufen listig ).
Das Fehlen der Zeichen ist halt gleichbedeutend mit "nicht geprüft/zugelassen", selbst so Klimperteile wie Reflektoren müssen Prüfsiegel aufweisen, um als geprüftes Teil auch erkennbar und im Sinne der StVZO eben auch als solches zugelassen zu sein (E-Zeichen = ABE; K-Welle = eigentlich veraltet, geprüft nach nationaler Norm, wie in dem Fall halt die unharmonisierten Fahrradvorschriften).

Im Ausland wäre mir das zugegebenerweise gleich (da blickt vermutlich keiner, nach welchen Vorschriften mein Fahrrad in Deutschland für den Strassenverkehr zulässig ist/wäre) und würde die Leuchte ans Rad bauen vorher - allerdings hierzulande ist mir aus Versicherungsgründen das Risiko zu hoch, um mit einer nicht zugelassenen Leuchte zu fahren (im Falle eines Unfalls sind Versicherungen ja schnell dabei, sich aus der Zahlungspflicht zu ziehen, so mit Konstrukten wie "Leuchte hat keine Zulassung, ergo Rad gar nicht verkehrstauglich, tja, Pech für sie, also bei grober Fahrlässigkeit zahlen wir nix").

Gruß,
Lars
< Lars >

Geändert von LarsB (15.06.07 10:22)
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Betreff von verfasst am
Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? webmantz 14.06.07 18:29
Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? thomas-b 14.06.07 18:47
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Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? webmantz 15.06.07 14:15
Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? univok 15.06.07 15:36
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