Darf man eigentlich am Rad > 11kg einen (1) Dynamofrontscheinwerfer sowie (2) Akkufrontscheinwerfer gleichzeitig einschalten?
Dass man ihn anbauen darf wobei (1) Pflicht und (2) optional, scheint eine Tatsache (obwohl ich dass in §67
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php nirgendswo sehen kann...).
Erinnere mich dunkel einmal gelesen zu haben dass ein Fahrrad immer nur genau *ein* weißes Licht nach vorne zeigen soll, finde die Stelle aber nicht mehr.
