Es gibt seit dem 01.04.05 neue AGBs für die Beförderung mit der Bahn.
AGBs der Bahn Danach wird nicht zwischen unterschiedlichen Fahrradarten unterschieden, es gelten aber folgende Beschränkungen:
"Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf
zweirädrige einsitzige Fahrräder,
zusammengeklappte Fahrradanhänger und Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor beschränkt.
In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist,
auch Liegeräder,
Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden."