In Antwort auf: Jörg OS

Es gibt seit dem 01.04.05 neue AGBs für die Beförderung mit der Bahn.
AGBs der Bahn

Danach wird nicht zwischen unterschiedlichen Fahrradarten unterschieden, es gelten aber folgende Beschränkungen:
"Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige einsitzige Fahrräder,
zusammengeklappte Fahrradanhänger und Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor beschränkt.
In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch Liegeräder,
Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden."

verwirrt verwirrt verwirrt
Betrifft mich ja nicht zwinker grins
aber bisher dachte ich immer, Liegeräder würden unter
- zweirädrige,
- einsitzige
- Fahrräder
fallen.
Da die ersten zwei Punkte ja offensichtlich zutreffen,
kann ich das nur dahingehend interpretieren, es wären keine Fahrräder.
Dann dürften die Liegeradl aber eigentlich gar nicht auf Radlwegen...? wirr
Na watt denn nu?

ciao Christian