von: Spargel
Re: Liegeradlmitnahme?!? - 14.04.05 10:03
In Antwort auf: Jörg OS
Es gibt seit dem 01.04.05 neue AGBs für die Beförderung mit der Bahn.
AGBs der Bahn
Danach wird nicht zwischen unterschiedlichen Fahrradarten unterschieden, es gelten aber folgende Beschränkungen:
"Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige einsitzige Fahrräder,
zusammengeklappte Fahrradanhänger und Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor beschränkt.
In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch Liegeräder,
Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden."



Betrifft mich ja nicht


aber bisher dachte ich immer, Liegeräder würden unter
- zweirädrige,
- einsitzige
- Fahrräder
fallen.
Da die ersten zwei Punkte ja offensichtlich zutreffen,
kann ich das nur dahingehend interpretieren, es wären keine Fahrräder.
Dann dürften die Liegeradl aber eigentlich gar nicht auf Radlwegen...?

Na watt denn nu?
ciao Christian