Hallo Silke,
wo steht, dass für ein Tandem bei der Bahn nur eine Fahrradkarte gelöst werden muss? Wir haben bisher immer 2 Fahrradkarten lösen müssen. Da wäre es hilfreich, wenn man wüßte, worauf man sich berufen kann.
Direkt steht es leider nirgendwo mehr :-(
Es gibt seit dem 01.04.05 neue AGBs für die Beförderung mit der Bahn.
AGBs der Bahn
Danach wird nicht zwischen unterschiedlichen Fahrradarten unterschieden, es gelten aber folgende Beschränkungen:
"Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige einsitzige
Fahrräder, zusammengeklappte Fahrradanhänger und Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor beschränkt.
In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch Liegeräder,
Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden."
Wobei, zu finden auf den Seiten von pro Bahn (www.pro-bahn.de), es wohl von der Bahn so gesehen wird, das alleZüge mit Fahradabteilen "besondere Züge" sind.
Das ganze ist also im Moment etwas schwammig, da es nicht mehr direkt drinsteht. In den vorherigen AGBs stand es direkt drin.
Nun war Ostern im März und mir wurde zweimal vom Zugbegleitungspersonal bestätigt das wir nur eine Fahrradkarte benötigen. Nachdem sie jeweils erst zwei wollten und dann in die Beförderungsbedingungen geschaut hatten.
Auch für den Fernverkehr wurde mir im März (Fahrt im Mai) für das Tandem nur eine Fahrkarte verkauft, und die Dame hat vorher in einem dicken Ordner nachgeschaut.
Ich werde also weiterhin freundlich und bestimmt darauf hinweisen das man nur eine Karte braucht.
Wobei mir die Regelung, zwei Karten und keine schwammig ausgedrückte Beschränkung, deutlich lieber wäre.
Dann steht noch unter
Preise für die Fahrradmitnahme folgendes:
"Für folgende Fahrradtypen gelten abweichende Regelungen:
Für Fahrradanhänger ist neben der Fahrradkarte für das Rad noch eine weitere Fahrradkarte erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass besondere Fahrradtypen aus Kapazitätsgründen nicht in allen Fernzügen, die wir für die Fahrradmitnahme anbieten, zugelassen sind.
Zusammengeklappte bzw. demontierte Fahrräder oder Fahrrad-Anhänger (z.B. Falträder) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese komplett verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können."
Von abweichenden Regeln für Tandems steht da nichts.
Gruß
Jörg