Ich warte jetzt nur noch auf Stichworte wie "Diskriminierung", "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte", "UN-Sanktionen gegen A", "Einmarsch von UN-Truppen", etc.

Ganz nebenbei gilt die
deutsche StVO in Österreich nicht.
Deren § 43 (1) b. StVO sagt unmissverständlich:
"Die Behörde hat für bestimmte Straßen.....durch Verordnung, wenn und insoweit es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des sich bewegenden ....Verkehrs erfordert,
1. .....dauernde oder vorübergehende Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote zu erlassen,
2. den Straßenbenützern ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben, insbesondere bestimmte Gruppen von der Benützung einer Straße oder eines Straßenteiles auszuschließen".
§ 43 Abs. 2 a) und b) sind ebenfalls einschlägig.
Da es hier um die Sicherheit des Radverkehrs geht, kann zu diesem Zweck dem Radverkehr eine vorübergehende Verkehrsbeschränkung auferlegt werden.
Den Kraftverkehr zu beschränken, damit gelegentlich auftauchende Radreisende ihre Ortliebs dort entspannt und bei frischer Bergluft am Auspuff eines Euro-6-Diesels den Pass hochschaukeln können, würde dem letzten Satz des Abs. 2 widersprechen:
"Bei der Erlassung solcher Verordnungen ist einerseits auf den angestrebten Zweck und andererseits auf die Bedeutung der Verkehrsbeziehungen und der Verkehrserfordernisse Bedacht zu nehmen."
Zwei Reiseradler / Tag gegen 17.000 KFZ / Tag - auch bei noch so wohlwollender Auszählung der Stimmen bei demokratischer Abstimmung wäre klar, wie das ausgeht.
Matthias - der überhaupt kein Verständnis für das hier angestimmte Klagelied hat....
