Hallo, Axel!
Ein Anspruch besteht natürlich nicht, es sei denn es wäre tatsächlich noch Garantie auf dem Rahmen. "sollte drin sein" bezog sich auf eine noch nicht lange abgelaufene Frist. Aber höflich fragen könnte man schon mal. Wenn das Rad im Prinzip "Unfallfrei" war, sollte der Hersteller bei diesem Schaden schon mal über seine Konstruktion nachdenken. Kooperation bei der Schadensminimierung, die sich ja nicht zwingend in einem Preisnachlass niederschlagen muß, würde ich da schon erwarten.
Und wie gesagt: Meine Beiträge beziehen sich auf diesen doch ganz speziellen Schaden. Ansonsten bin ich durchaus Deiner Meinung, daß man die Ansprüche an die Hersteller nicht uferlos ausweiten kann. Kam vielleicht nicht ganz so rüber?