Ich kann der Meinung sein, daß ein Gefährt mit Hilfsmotor kein Fahrrad
du kannst meinen was du willst. Für die DB ist ein Pedelec ein Fahrrad, für das man eine Fahrradtageskarte lösen muss. Ferner muss man gemäß StVO mit dem Pedelec benutzungspflichte Radwege benutzen. Ganz anders sieht es mit dem E-bike aus. Der ADFC hat hierüber mal einen Artikel veröffentlicht.