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#1533409 - 15.08.23 14:07
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: iassu]
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Die Bahn kann ohne weiteres verlangen, daß das Fahrrad raus muß, wenn sie das für richtig hält. Nein, eben nicht und wer mit Fahrgastrechten nicht klar kommt, der hat mit dem öffentlichen Verkehr den falschen Berufszweig gewählt. Wenn ich als Verkehrsbetrieb die Mitnahme von Gepäckstücken anbiete, dann muss ich das auch tun. Die Nutzungsbedingungen sind Vertragsbestandteil und ich kann sie nicht einfach nach Vertragsabschluss ändern. Als Nutzer zahlst Du und damit gibt es überhaupt keinen Grund, dass Du Dich anschließend der Willkür aussetzt. Das Verhältnis zwischen Fahrgast und Beförderer ist nicht wie zwischen Rekrut und Unteroffizier, auch wenn das mal von einigen so gesehen wurde und wohl, siehe diese Beitragskette, auch noch wird. Zeitkarten sind in dieser Hinsicht anderen Fahrkarten wie Einzelfahrten gleichgestellt und Verkehrsunternehmen sollten sich gehalten fühlen, Zeitkarteninhaber als Stammkunden besonders zuvorkommend zu behandeln. Das ist allerdings nicht einklagbar, doch wer dagegen verstößt, merkt das auf Dauer beim kommerziellen Erfolg.
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#1533412 - 15.08.23 14:42
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Falk]
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In den Beförderungsbedingungen steht für den Nahverkehr, daß die Mitnahme eines Fahrrads oder Pedelecs "möglich" ist, daß die Beförderung bei Platzmangel aber abgelehnt werden kann. Der Beförderungsvertrag bezieht sich nach meinem Verständnis somit auf die Person, nicht auf das Fahrrad. Demzufolge kann das Fahrrad auch unterwegs des Zuges verwiesen werden, ohne daß der Vertrag mit dem Eigentümer verletzt wird. Klick
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...in diesem Sinne. Andreas |
Geändert von iassu (15.08.23 14:44) |
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#1533413 - 15.08.23 14:48
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Falk]
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Der Beförderungsvertrag kommt schon mit dem Kauf der Fahrkarte zustande und die Beförderungsbestimmungen (unter der Annahme, dass sie rechtens sind) sind Teil des Vertrages. Für den Fall, dass man ohne Fahrkarte einsteigt, kommt er mit Betreten des Fahrzeuges zustande und hat die Folge, dass man als Schwarzfahrer belangt werden kann. Die interessante Frage ist, ob mit einer Fahrkarte sich das Verhältnis beim Einsteigen gegenüber dem Verkehrsunternehmen ändert: Vorher hatte man keinen Anspruch auf einen bestimmten Zug, nach dem Einsteigen hat das Verkehrsunternehmen meine Wahl akzeptiert und somit ist dieser spezielle Zug Teil des Vertrags geworden? Die Tarifbedinungen des Deutschlandtarifs(nicht verwechseln mit 49 € - Ticket, das Teil des Deutschlandtarifs ist), schweigen sich dazu aus. Aber gleich in den Grundsätzen wird zumindest festgehalten, das Zusatzkarten wie 1. Klasse oder eben die Fahrradkarte Bestandteil des (Personen-)Beförderungsvertrages sind.
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#1533428 - 15.08.23 18:09
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: natash]
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Dass Leute mit Rad zum Ausstieg aufgefordert wurden, auch nachdem diese schon ein paar Stationen mitfuhren, habe ich nun schon häufiger gehört (von Kollegen). Und da gings nicht um Rollstuhl und Co sondern um zusätzliche Fahrgäste. Die meisten Kinderwägen werden, zumindest hier in der Region, eher im Minivan transportiert. Dass man zum Aussteigen aufgefordert wird, habe ich bisher nur von anderen gehört. Ich bin aber schon öfter mit dem Rad dort eingestiegen, wo die Radmitnahme offiziell nicht erlaubt ist. Das lag aber nie an echter Überfüllung, sondern daran, dass das sogenannte Mehrzweckabteil eine magische Anziehungskraft auf alle möglichen Leute hat. Ab und zu kommt dann mal ein Zugbegleiter und meckert mit mir (Mimimi Fluchtwege und so) und mein Standardspruch ist dann "Wäre der Zug tatsächlich voll, dann würde ich aussteigen. Aber wie ich sehe sind da hinten/oben/vorne noch Sitzplätze und wenn sich der Junggesellenabschied/das Kaffeekränzchen/die Türsteher aus dem Radabteil dorthin begeben würden, könnte ich mein Rad ordnungsgemäß abstellen. Von mir lassen die sich nicht überzeugen, und ich bin nicht bereit aus einem halbleeren Wagen auszusteigen. Rufen Sie doch die Bahnpolizei, mal sehen, ob die das anders sieht." Von bestimmt 50 derartigen Gesprächen gab es ganze dreimal einen Zugbegleiter, der daraufhin das Mehrzweckabteil freigemacht hat, null haben auf einen Ausstieg bestanden, und der Rest hat mit den Schultern gezuckt und es war ihnen fortan völlig egal, wo ich mein Rad abgestellt habe. Und den allermeisten ist von vornherein egal, ob Räder im Türraum oder bei Doppelstockwagen die halbe Treppe rauf neben dem Wagenübergang stehen, Hauptsache ein Durchgang bleibt frei. Würde mal einer auf einem Ausstieg in so einer Situation bestehen, würde ich das alles hübsch ordentlich dokumentieren und dann wäre es mir den Spaß wert, dem Personal, welches derart unsinnige Anordnungen erlässt, auf Schadenersatz zu verklagen. Egal ob mit Erfolgsaussicht oder ohne.
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#1533432 - 15.08.23 18:39
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sugu]
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Der Beförderungsvertrag kommt schon mit dem Kauf der Fahrkarte zustande und die Beförderungsbestimmungen (unter der Annahme, dass sie rechtens sind) sind Teil des Vertrages. Für den Fall, dass man ohne Fahrkarte einsteigt, kommt er mit Betreten des Fahrzeuges zustande und hat die Folge, dass man als Schwarzfahrer belangt werden kann. Dabei übersiehst Du zwei Punkte. Einmal gibt es gar nicht so wenige Zeitkarteninhaber, die vor der Fahrt eben keine Fahrkarte kaufen, weil sie immer eine besitzen und dann sind auch Zugeinheiten mit Fahrkartenautomat im Innenraum immer üblicher geworden. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, eine Fahrkarte nach dem Einsteigen online zu erwerben. Eben deshalb entsteht der konkrete Beförderungsvertrag beim Einsteigen und alle drei Punkte sind letztlich im Sinn der Verkehrsunternehmen. Man wurde sich nicht einig, wer Fahrkartenautomaten auf den Bahnsteigen zu unterhalten habe. Ein vierte Fall sind Zeitkarteninhaber, die über den Geltungsbereich ihrer Zeitkarte hinausfahren, dafür eine Anschlusskarte benötigen und diese am Automat im Zug oder beim Zugpersonal erwerben. Ein spezieller Zug wird ebenfalls durch das Einsteigen Teil des Vertrages. Es gibt schließlich niemanden, mit dem ein Nutzer das vereinbaren könnte. Es spielt letztlich auch keine Rolle, weil die Beförderer im Regionalverkehr als staatliche Pflichtaufgabe eine Beförderungspflicht haben.
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#1533433 - 15.08.23 18:40
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Felix-Ente]
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Dass unterwegs nicht nur ich, sondern alle Reisenden mit Fahrrädern per Lautsprecheransage zum Aussteigen aus dem Regionalzug aufgefordert wurden, habe ich zumindest einmal erlebt (wenn noch weitere Male, erinnere ich mich daran zumindest gerade nicht). Das war letztes Jahr während der Gültugkeit des 9-Euro-Tickets. Ich war von Freiburg nach Offenburg unterwegs, wo ich nach Kehl umsteigen wollte, da ich ab Straßburg eine Fahrradreservierung für den TGV nach Marseille hatte. Es war Samstag oder Sonntag, und dass es auf der Oberrheinstrecke voll werden würde, auch wegen des 9-EuroTickets, war mir vorher klar. In Emmendingen (oder eine Station später, ich erinnere mich nicht mehr genau) hieß es dann "Fahrräder raus". So voll, dass das wirklich nachvollziehbar gewesen wäre, war der Zug nicht, aber schon sehr voll. Da ich mit so etwas gerechnet hatte, hatte ich zum Glück einen Zug früher als eigentlich nötig genommen und habe meinen TGV in Straßburg trotzdem noch bekommen.
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Geändert von Tom72 (15.08.23 18:44) |
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#1533436 - 15.08.23 18:55
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Falk]
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Hallo Falk,
Zumindest im Westen der Republik sind inzügige Automaten sehr selten und die 10 Min Regelung gilt nur im Fernverkehr. Spätestens wenn die BuPo kommt und der Zug erstmal stehen bleibt haben Alle verloren.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1533441 - 15.08.23 19:46
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Falk]
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Ich möcht mal bemerken, worüber wir hier diskutieren und was das eigentlich mit Bahnfahren bzw. der Radmitnahme als solcher zu tun hat. Das soll mal keine Kritik an der Abschweifung vom Thema sein, weil ich das selbst gut kann und auf etwas anderes hinaus will:
Wenn man nur von A nach B mit der Bahn fahren möchte, kann man doch nicht ernsthaft darüber diskutieren, ob ein Vertrag zustande kommt, wieso und zu welchen Bedingungen, wer hat welche Fahrkarte gekauft, wer bleibt ggf. auf dem Bahnsteig stehen, wer war zuerst im Zug... Und dann reden wir von "Beförderungspflicht". Der Sachverhalt ist an sich absurd und offenbart einmal mehr das Unvermögen der Bahn. Es sind alles Diskussionen, die ein funktionierendes Unternehmen Zukunft definitiv nicht hat.
Ich möchte das mit dem Unvermögen der Bahn nicht auf die Spitze treiben: Für das, was ich bezahle, funktioniert sie durchaus ganz hervorragend. Sie wird nur dem Anspruch, den sie an sich selbst gestellt hat und dem, den die Bevölkerung an sie hat, nicht im Ansatz gerecht und ich fürchte, die nächsten hundert Jahre klappt das auch nicht. Absehen würde ich hier nur vom Preis, weil wir es billig wollen und uns beschweren, wenn wir billig kriegen.
Mein Autochen verschlingt an reinen Betriebskosten (das sind bei mir Versicherung, Kfz-Steuer, Werkstatt, Sprit, Waschanlage und Krümelkram) mehr als das dreifache der Billigfahrkarte. Davon ist es noch nicht gekauft, der Parkplatz ist nicht enthalten und auch die Mwst. Grunderwerbsteuer fürn Parkplatz ist nicht enthalten. Die Km - Leistung ist recht gering und gegenwärtig überwiegt wieder das Radfahren. Ich hab somit einen Anreiz, mich von Auto zu lösen, ganz allein die Finanzen betreffend. Ich brauch dazu gar keine Umwelt und kein Klima retten wollen. Ich muss nur zählen können. Deshalb ist für mich die billige Bahn ein Zusatzgeschäft, weil sie mir diese Option schlichtweg verhagelt.
Gruß Peter
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#1533455 - 16.08.23 05:33
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: aighes]
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Bei den Privatbahnen, bei mir vor der Haustür die Westfalenbahn, steht eindeutig angeschrieben, dass es kein Recht auf Fahrradmitnahme gibt und dass Kinderwagen und Personen mit Beeinträchtigungen jederzeit Vorrang vor Fahrradfahrern haben.
Wenn man Pech hat und eine Großfamilie mit Kinderwagen-SUV einsteigt, kann es in der Tat passieren dass man das Fahrrad aus dem Zug entfernen muss.
Es steht da ja auch so angeschrieben.
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#1533456 - 16.08.23 05:49
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: aighes]
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Im Nahverkehr ist in der Regel die Fahrradmitnahme begrenzt möglich. Je nach Region ist das in meinem Personenticket enthalten oder ich muss ein separates Fahrradticket lösen. dieser einfachste Tatbestand, dass die Fahrradmtnahme nur begrenzt möglich ist, scheint gelegentlich von einzelnen Personen übersehen oder gar vorsätzlich verdrängt zu werden. Dann sollte auch noch beachtet werden, daß eine irgendwo und irgendwie erworbene Fahrkarte für den Nahverkehr nicht bedeutet, zu jeder Zeit mit jedem beliebigen Zug des Nahverkehrs samt Fahrrad zu fahren. Es müssen schon im Rahmen der eingeplanten Verfügbarkeit freie Plätze vorhanden sein. Da hilft auch ein Beharren auf eine vermeintlich vertraglich zugesicherte Mitnahme des Fahrrades nicht weiter. Auch ein einfaches Einsteigen mit einem gültigen Fahrradticket dürfte kaum automatisch eine Beförderungspflicht für das Fahrrad auslösen. Es muss schon der in den einschlägigen Beförderungsregelungen entsprechende Platz verfügbar sein. Möglicherweise könnte diese "Problematik" ein interessantes Thema für irgendein verkehrsrechtliches Seminar sein. Vielleicht irre ich mich ja ebenso, wie der eine oder andere Zugbegleiter, der gelegentlich eine Mitnahme eines weiteren Fahrrades verweigert. Es ist nachvollziehbar, dass wenn ein neues Fahrrad hinzukommt, es sein kann, dass der begrenzte Platz nicht mehr vorhanden ist. Dann kann ich nicht mehr mit Fahrrad zusteigen. Das kann man noch verstehen. Auch wenn es ein Armutszeugnis der Bahn ist. So ist das halt. Irgendwann kann selbst eine sehr großzügige Ausstattung mit Fahrradstellplätzen ausgeschöpft sein. Ob das dann immer ein "Armutszeugnis" der Bahnunternehmen ist, kann man so sehen, muss man aber nicht. Gerade in Zeiten der stetigen Ausweitung der Fahrradutzung wird man mehr und mehr dazu kommen müssen, ordentliche Fahrradparkhäuser einzurichten. Ein Blick in die auch hier gelegentlich gelobten Niederlande dürfte sehr hilfreich sein. Auch bei uns tut sich in dieser doch einiges. Ich bin erst gestern wieder zu einer Wanderung im westlichen Münsterland unterwegs gewesen. Da durfte ich mich in der Stadt Dülmen von einem neuen Bahnhofgebäude und einem zumindest auf mich sehr positiv wirkenden neuen Fahrradparkhaus überraschen lassen. Trotz aller zu Recht beklagten Probleme bei unserem öffentlichen Personenverkehr kann man durchaus viele deutliche Verbesserungen erkennen. Es dauert halt noch eine längere Zeit, bis die Nachlässigkeit der Vergangenheit behoben und der erforderliche weitere Ausbau der Infrastruktur einschließlich des rollenden Materials flächendeckend erkennbar werden. Ein ordentlich (am dafür vorgesehenen Platz) im Zug abgestelltes Rad kann aber auf einmal nicht diese Bedingung verletzen. ich glaube, dass diese Konstellation in der Praxis nicht oder nur in kaum erwähnenswerter Größenordnung auftritt. Die gelegentlich erwähnten einschlägigen Beobachtungen mögen während der 3 "Chaos-Monate" des 9-Eurotickets tatsächlich so vorgekommen sein, aber das ist doch nicht die übliche Praxis. Es sind überall Menschen am Werk, die gelegentlich Fehler machen. Warum soll das bei dem Zugbegleitpersonal völlig anders sein?
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"If you want something done, do it yourself." | |
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#1533460 - 16.08.23 07:28
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: tirb68]
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Wer sich für die Vorschläge einer Reservierungspficht in Regionalzügen des ehemaligen Berliner Fahrradaktisten und "Berater für die DB" Ph. Stößenreuther interessiert, kann den Artikel in der Berliner Zeitung lesen. Man muß ja wissen auf welche glorrreichen Ideen diese bezahlten Berater so kommen.
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" Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, erzähle ihm von deinen Plänen" (Blaise Pascal) --- Einige Radreisen |
Geändert von drachensystem (16.08.23 07:40) |
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#1533461 - 16.08.23 07:58
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Falk]
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Sobald der Fahrgast Geld bezahlt hat, ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen: Sei es für eine Einzelfahrt, eine Monatskarte oder eine Abo. Das mag zwar zunächst nur eine abstrake Verpflichtung zur Leistung sein, die sich in dem Moment konkretisiert, wenn man das Fahrzeug besteigt, aber es besteht eben ein Vertrag. Auch wenn ich nicht einsteige, habe ich Rechte aus diesem Beförderungsvertrag wie z.B. die Erstattung der Kosten bei Verspätung oder Ausfall des Zuges. Ohne Vertragsverhältnis wären solche Forderungen des Fahrgastes nicht möglich. Ich habe nicht geschrieben, dass das Einsteigen ohne Fahrausweis zwangsläufig eine Schwarzfahrt ist, sondern dass s p ä t e s t e n s in dem Fall ein Beförderungsvertrag zustande kommt und man als Schwarfahrer belangt werden k a n n, d.h. das Unternehmen hat alleine durch das Einsteigen eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung. Die Klärung dieser Frage ging sogar bis zum EuGH. Im Zug bin ich dann verpflichtet, mir einen Fahrausweis zu besorgen wie es auch in dem belgischen Fall möglich gewesen wäre. Sogar eine nachträgliche Zahlung hätte dort Schlimmeres für die Fahrgäste verhindert.
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#1533463 - 16.08.23 08:47
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: drachensystem]
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Wer sich für die Vorschläge einer Reservierungspficht in Regionalzügen des ehemaligen Berliner Fahrradaktisten und "Berater für die DB" Ph. Stößenreuther interessiert, kann den Artikel in der Berliner Zeitung lesen. Man muß ja wissen auf welche glorrreichen Ideen diese bezahlten Berater so kommen. Ach da steckt PreetzStößenreuther jetzt... Aua. Ich verstehe seine Motivation, aber irgendwie ließ sich das in solchen Situationen immer lösen. Locker und vor allem kooperativ bleiben und -solange machbar- die Räder nach Ausstiegsbahnhof sortieren ist da hilfreich. Reservierungspflicht -und damit de facto Zugbindung- im Nahverkehr scheint mir aber nicht erstrebenswert. Damit fiele die Bahn als Rückfallmöglichkeit bei Problemen auf einer Radtour aus, und ich wäre bei Tagestouren mit Bahnrückfahrt auf einen Zug festgenagelt, könnte nicht einen Zug früher nehmen wegen Rückenwind oder einen Zug später wegen Panne. Dazu kommen noch Situationen wie Zugausfall, Zug hält nicht wegen Überfüllung, verpasste Anschlüsse, deren Handling (nächster Zug, alternative Route,...) durch Reservierungspflicht für Räder verkompliziert würde.
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Geändert von sascha-b (16.08.23 08:52) |
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#1533465 - 16.08.23 09:06
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sascha-b]
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OK, habe überlesen, dass er zur Härtefallvermeidung einen Teil reservierungsfrei halten möchte. Das hieße aber, den ZuBs, deren Job an den Reisegroßkampftagen so schon nicht spaßig sein dürfte, noch die konfliktträchtige Entscheidung über "darf auf die freien Plätze" und "darf nicht auf die freien Plätze" aufzuhalsen und wer den Anschluss in Angermünde verpasst, wird wohl trotzdem ein Problem haben wegen der vermiedenen Härtefälle aus Züssow...
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Geändert von sascha-b (16.08.23 09:07) |
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#1533468 - 16.08.23 10:38
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: drachensystem]
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Wer sich für die Vorschläge einer Reservierungspficht in Regionalzügen des ehemaligen Berliner Fahrradaktisten und "Berater für die DB" Ph. Stößenreuther interessiert, kann den Artikel in der Berliner Zeitung lesen. Mir gefällt die Idee. Ein Fahrrad benötigt mehr Platz als ein Hund und der kostet den halben Fahrpreis. Jeder darf sein Fahrrad ansonsten mit einem professionellen Paketservice verschicken. Kostet halt. Als Motorrad- oder Autofahrer komme ich auch nicht ohne Reservierung für 3-cent mit dem Zug von A nach B. Selbst im Flugzeug brauche ich ein Ticket. Und die Bahn = Steuerzahler ist doch nicht für das Vergnügen ein paar weniger Radfahrer verantwortlich, dass die an Pfingsten für Ömme an die Ostsee transportiert werden und da langradeln können.
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Geändert von Juergen (16.08.23 11:40) |
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#1533471 - 16.08.23 11:19
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Juergen]
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Solange in D Verbindungen und Anschlüsse so unzuverlässig sind, halte ich Zwangsreservierungen jeglicher Art für sinnlos.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1533472 - 16.08.23 11:38
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Juergen]
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Und die Bahn = Steuerzahler ist doch nicht für das Vergnügen ein paar weniger Radfahrer verantwortlich, dass die an Pfingsten für Ömme an die Ostsee transportiert werden und da langradeln können. heutzutage sind nur noch Andere (Staat, Bahn, etc.) für einzelne Personen verantwortlich, Eigenverantwortung ist "out". Für die Spaßgesellschaft muss man schon Verständnis haben. Bei schönem Wetter muss auch die kleine Minderheit der Ostseeradler transportiert werden - bei schlechtem Wetter soll sich die Bahn doch gefälligst was einfallen lassen, wie die nicht genutzten Kapazitäten gewinnbringend eingesetzt werden können
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#1533473 - 16.08.23 11:43
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Margit]
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Klug gesprochen
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#1533475 - 16.08.23 11:55
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Juergen]
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Jeder darf sein Fahrrad mit einem professionellen Paketservice verschicken. Kostet halt. richtig praktikabel, wenn du mitten in der Pampa steckst und es warum auch immer mit dem Rad nicht weitergeht. Ein Fahrrad benötigt mehr Platz als ein Hund und der kostet den halben Fahrpreis. Dass die Mitnahme eines Hündchens zuweilen deutlich mehr kosten kann als die eines Fahrrades finde ich aus dem Bauch heraus auch fragwürdig (bei ausgewachsenen deutschen Doggen hingegen nicht so sehr... Und: mein Rad haart nicht), ebenso müsste es meinetwegen auch nicht beim streckenunabhängigen Pauschalpreis für die Fahrradmitnahme bleiben. Aber da schon der Preis für Menschen oft streckenunabhängig ist (QDL, Ländertickets, D-Ticket im Nahverkehr; sehr früh gebuchte Sparpreise oder Sparpreise auf weniger gefragten Verbindungen im Fernverkehr), halte ich das für nicht übermäßig unkompliziert umsetz-bzw. vermittelbar. Als Motorrad- oder Autofahrer komme ich auch nicht ohne Reservierung für 3-cent mit dem Zug von A nach B. Erst redest du von Äpfeln und Birnen, na gut. Warum jetzt auch noch Broccoli? Mitnahme von Motorrädern und Automobilen in Zügen ist nicht so trivial wie bei Fahrrädern, es braucht spezielle Wagen und eine spezielle Infrastruktur. Selbst im Flugzeug brauche ich ein Ticket. Ach, sag bloß. Und?
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#1533476 - 16.08.23 12:10
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Juergen]
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Selbst im Flugzeug brauche ich ein Ticket. Du bist lange nicht mehr geflogen! Schon vor Jahren haben die Fluggesellschaften das Papierticket und das E-Ticket abgeschafft. Beim Einchecken genügt der PA oder RP. OK, den Flug buchen und bezahlen musst du allerdings. Bernd
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Geändert von Velomade (16.08.23 12:13) |
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#1533477 - 16.08.23 12:14
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Margit]
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Bei schönem Wetter muss auch die kleine Minderheit der Ostseeradler transportiert werden - bei schlechtem Wetter soll sich die Bahn doch gefälligst was einfallen lassen, wie die nicht genutzten Kapazitäten gewinnbringend eingesetzt werden können Die Rede ist vom Nahverkehr, die Klappsitze in den Mehrzweckabteilen finden schon ihre Inanspruchnehmer. Beim Fernverkehr besteht die Reservierungspflicht jetzt schon. Ich halte sie dort trotz der ihr innewohnenden Probleme und Inflexibilität für sinnvoll. Ich möchte diese aber nicht auf die ganze Bahn ausgedehnt wissen.
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Geändert von sascha-b (16.08.23 12:14) |
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#1533478 - 16.08.23 12:35
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sascha-b]
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Beim Fernverkehr besteht die Reservierungspflicht jetzt schon. Halte ich auch für sinnvoll. Einer meiner Träume wird wohl so schnell nicht in Erfüllung gehen, zu einem späteren Zeitpunkt nach einen durchgehenden Zug mit freiem Fahrradstellplatz zu suchen mag ich nicht, die Meteorologen lügen ja noch mehr als die ... Die Rückfahrt mit Nahverkehrszügen kann meinetwegen auch ein paar Tage dauern, nur möchte ich nicht die ganze Strecke nach Hause radeln.
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Off-topic
#1533479 - 16.08.23 12:43
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Velomade]
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Das ganze funktioniert, weil im System der Fluggesellschaft irgendwo irgendwas hinterlegt ist, das sagt: der Mensch mit diesem Perso oder jenem Reisepass hat einen Anspruch auf diesen Flug erworben. Man könnte es Ticket nennen, wer mag, darf gerne das Adjektiv 'virtuell' voranstellen ;-)
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#1533480 - 16.08.23 12:48
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sascha-b]
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Beim Fernverkehr besteht die Reservierungspflicht jetzt schon. Ich merke gerade wieder, dass ich älter werde. Ich kann mich noch an die Zeiten erinnern, als man das Rad (mit angebrachter Fahrradkarte) einfach beim Ladeschaffner am Gepäckwagen abgegeben hatte und am Ziel/Umsteigebahnhof wieder abgeholt. Sogar die TEE hatten noch Gepäckwagen. Der "Niedergang" im großen Stil begann mit dem Intercity (1971, nur 1. Klasse und alle zwei Stunden) und fand sein Ende, als die Bahn sich nicht mehr in der Lage sah, das am Gepäckschalter aufgegebene Reisegepäck im Zug zu befördern sondern den Transport auf die Straße verlagerte (mit Abholung und Lieferung an der Haustür). Die EC der ÖBB über den Brenner haben meist noch einen Gepäckwagen.
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#1533481 - 16.08.23 13:13
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sascha-b]
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Moderator
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Jeder darf sein Fahrrad mit einem professionellen Paketservice verschicken. Kostet halt. richtig praktikabel, wenn du mitten in der Pampa steckst und es warum auch immer mit dem Rad nicht weitergeht. Und weil Du mit dem Rad nicht weiterkommst, musst dich die Bahn retten? Du kannst dir ja auch n Taxi bestellen. Mitnahme von Motorrädern und Automobilen in Zügen ist nicht so trivial wie bei Fahrrädern, es braucht spezielle Wagen und eine spezielle Infrastruktur. In Anbetracht hunderter Fäden in diesem Forum, scheint mit die Fahrradmitnahme im Zug nun ganz und gar nicht trivial zu sein.
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#1533484 - 16.08.23 13:49
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Juergen]
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Jeder darf sein Fahrrad mit einem professionellen Paketservice verschicken. Kostet halt. richtig praktikabel, wenn du mitten in der Pampa steckst und es warum auch immer mit dem Rad nicht weitergeht. Und weil Du mit dem Rad nicht weiterkommst, musst dich die Bahn retten? Du kannst dir ja auch n Taxi bestellen. Die Bahn wie sie ist kann mich retten, ich empfinde diesen Zustand als erhaltenswert. Ganz ohne schlechtes Gewissen Mitnahme von Motorrädern und Automobilen in Zügen ist nicht so trivial wie bei Fahrrädern, es braucht spezielle Wagen und eine spezielle Infrastruktur. In Anbetracht hunderter Fäden in diesem Forum, scheint mit die Fahrradmitnahme im Zug nun ganz und gar nicht trivial zu sein. ich zähle aktuell derer zwei. Da wir hier über _Nahverkehr_ reden können fernverkehrsspezifische Probleme -die eben auch mit der dort geltenden Reservierungspflicht zusammenhängen- außen vor gelassen werden, das schließt schon mal einen Teil der Probleme aus. Und ja, im Nahverkehr ist Fahrradmitnahme trivial, halt nur nicht wenns voll wird. Da macht Nahverkehr aber auch ohne Fahrrad schon keine Freude. Und die Bahn nicht nur aus dem Forum zu kennen scheint mir von Vorteil zu sein ;-)
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#1533486 - 16.08.23 14:41
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sascha-b]
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Moderator
abwesend
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Und die Bahn nicht nur aus dem Forum zu kennen scheint mir von Vorteil zu sein ;-) Allerdings: Düsseldorf-Naumburg in 10,5 Std. Mich würde ja interessieren, ob ich im RE die First mit Fahrrad buchen kann. Also 4 Tickets oder so?
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#1533487 - 16.08.23 14:51
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sugu]
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Ladeschaffner? Gepäckwagen? In den Zügen des Nahverkehrs gab es zu dieser Zeit nach meiner Erinnerung überhaupt keine Mitnahme Möglichkeit. Sie war schlicht nicht existent.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1533488 - 16.08.23 15:01
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sugu]
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und fand sein Ende, als die Bahn sich nicht mehr in der Lage sah, das am Gepäckschalter aufgegebene Reisegepäck im Zug zu befördern sondern den Transport auf die Straße verlagerte (mit Abholung und Lieferung an der Haustür). Soviel zum Thema »verklärte Vergangenheit«. Der Transport von aufgegebenem Reiegepäck hat möglicherweise vor dem ersten Weltkrieg funktioniert, als nur »gutbürgerliche Kreise« finanziell und zeitlich in der Lage waren, zu reisen. Ich, Jahrgang 1962, habe nie erlebt, dass das funktioniert. Entweder kam der Krempel an, wenn der Urlaub zu Ende war, oder gar nicht. Über den Fahrradversand als Reiesgepäck habe ich mich schon mehrmals geäußert, Grundtenor »bloß nicht«. Kalkulierbar war nur, dass hinterher die Reifen platt und die Ventile verschwunden waren, zumal es seinerzeit zumindest im europäischen Raum eben keine Fahrradbereifung ohne Dunlopventile gab. Vergesslichkeit macht es nicht besser und für die Halbgepäckwagen der ÖBB kannst Du Dir auch nichts mehr kaufen, zumal auch dieses Eisenbahnverkehrsunternehmen solche Feinheiten wie die von Weltfremden und Nichtnutzern gelobte Fahrradreservierungspflicht pflegt. Auf der Brennerstrecke habe ich nach 2010 keine mehr gesehen.
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