Zitat:
Echt der Hammer, diese Justiz.

Genau genommen, ist der Gesetzgeber selbst der Hammer:

Bei einem Verstoß gegen die Helmtragepflicht (nicht zugelassener Helm = kein Helm) wird das Fahrzeug 60 Tage (im Wiederholungsfall 90 Tage) "amtlich stillgelegt", wobei es aber normalerweise in der Obhut des Eigentümers verbleibt ... so eine Art Hausarrest zwinker, wie es ihn ja auch im ital. Strafrecht gibt (arresti domiciliari).

Gruß, Heini