Echt der Hammer, diese Justiz.
Genau genommen, ist der Gesetzgeber selbst der Hammer:
Bei einem Verstoß gegen die Helmtragepflicht (nicht zugelassener Helm = kein Helm) wird das Fahrzeug 60 Tage (im Wiederholungsfall 90 Tage) "amtlich stillgelegt", wobei es aber normalerweise in der Obhut des Eigentümers verbleibt ... so eine Art Hausarrest

, wie es ihn ja auch im ital. Strafrecht gibt (arresti domiciliari).
Gruß, Heini