Hallo Thomas,
ich würde nicht ausschließen, dass Du in dem Falle eines Falles verurteilt werden könntest. Leider konnte ich gerade über google nichts finden, ich meine mich aber erinnern zu können, dass ein Hausmeister mal verurteilt wurde, weil er ein Geländer in einem Treppenhaus nicht sofort sicherte, sondern dies auf den nächsten Tag verschob, bevor andere diesen Bereich nutzten. In der Nacht kam es aber dennoch zu einem Unfall eines Einbrechers, der sich dort natürlich unbefugterweise bewegte.
Da Dein Rad ein insgesamt guten und verkehrssicheren Zustand gemacht haben dürfte, war das Fehlen der Bremsklötze nicht sofort erkennbar (bei einem Bahnhofsrad etc. erwartet man Beeinträchtigungen) und wohl auch nicht zu vermuten. Hinzu kommt, dass nur wenige wissen dürften, dass Bremsklötze entfernt werden können. Spätestens, wenn ein Kind mit Deinem Rad verunglücken würde, dürftest Du haften.
Unabhängig davon solltest Du auch die moralische Seite beachten: Kannst Du ausschließen, dass Du Dir Selbstvorwürfe machen würdest, wenn es zu einem schweren - möglicherweise tödlichen - Unfall kommt?
Bis denne
pson
(absoluter Rechtslaie)