Das gilt beim Rahmen auch, wenn du "nur" eine scheibenbremskompatible Gabel nachrüstest. Bauteilversagen im Lenkkopfbereich ist nicht amüsant. HS
Liebe HS,
ich glaube da irrst Du.
Der Jung könnte ja auch it der Scheibe nicht stärker Verzögern, als bis er sich überschlägt und das kann er ja mit seinen V-bremsen in der Regel auch. Auch wenn die Kräfteverhältnisse an der Gabel anders sind, beim Einleiten in das Steuerkopflager sollte die Kraft die auftritt wenn sich das ganze Rad um das Vorderrad dreht identisch sein. Dem Rahmen ist das wurscht wo der Hebel an der Gabel angreift.
Glauben heißt nicht Wissen!

Stimmt zwar, daß die auftretenden Brems
kräfte gleich sind. Aber mit dem Hebel bist Du schon auf der richtigen Spur... Der Unterschied ist der Hebelarm, kurz bei Cantis/V- oder Felgenbremsen oder lang bei Scheibenbremse wo die Kraft am Ausfallende ansetzt und am Steuersatz angreift. Das Produkt aus beiden nennt sich Moment, und dem Rahmen ist es durchaus nicht wurscht, wie groß das Brems
moment ist was er aufnehmen muß. Das gleiche gilt übrigens auch für Trommelbremsen, es ist ein grober Kunstfehler ein Rad mit einer VR-Trommelbremse nachzurüsten, ohne daß sichergestellt ist daß die Gabel (am Gabelkopf) für diese Belastung ausgelegt ist. Aus demselben Grund siehst Du zB bei älteren Peugot-Rädern einen angelöteten Bogen zur Verstärkung an den HR-Streben am linken Ausfallende, wenn die mit Rücktrittbremse ausgeliefert wurden.
Genauso ist es einer Schraube nicht wurscht, mit welchen Anzugsmoment sie malträtiert wird. Warum wohl steigt die Länge von Schraubenschlüsseln mit der Schlüsselweite?