In Antwort auf: Lucas
Anhand meiner Praxiserfahrungen für Touring (also nicht Alltag):
1. Niemals eine Stirnlampe fürs Fahrradfahren benutzen. ...
2. ...
3. ...

Ich möchte noch hinzufügen:
4. Niemals ohne ein Licht auf Höhe des Steuersatzes fahren.


Ich hatte schon etliche Beinahe-Zusammenstöße mit anderen Radlern, die wohl davon ausgingen, dass ihr Stirnlicht als Radlerzubehör erkannt würde. Wird es nicht. In dieser Höhe befindet sich alles mögliche, vom Hochparterre-Wohnzimmerfenster über die Weihnachtsdeko bis zu Reklametafeln und all so was. Ein Licht, und sei es nur ein besseres Leuchtpünktchen, gehört dahin, wo man ein Stück Fahrzeugbeleuchtung erwartet und auch erkennen kann.