In Antwort auf: StefanTu
Hallo Henning,
In Antwort auf: aighes
Du irrst...das Tragen von Kopfhörern und ähnlichem ist nicht verboten. Laut StVO muss man aber dem Geschehen im Straßenverkehr auch akkustisch folgen können.

Leider nicht. Bei den üblichen In-Ear Kopfhörern geht man (berechtigter Weise) davon aus, dass die akustische Wahrnehmung des Geschehens nur noch eingeschränkt möglich ist, bei den Modellen die die Ohren einschließen ebenso. Einzig bei den, heute eher seltenen, offenen Ausführungen liese sich darüber wohl streiten.

Ciao,
Stefan

das ist problemlos anzweifelbar.
moderne moppedhelme bieten einen prima schallschutz und trotzdem darf man beim fahren musike hören.

daß man vom umgebenden verkehr nix mehr mitbekommt muß einem erstmal jemand nachweisen.

hab selbst mal ne kontrolle gehabt: nachts um vier, freihändig auf dem radweg fahrend ohne licht an und mit kopfhörern aber ohne musik (es war sonst schweinekalt an die ohren und es gab keinerlei verkehr dort). es gab nur nen verweis aufs licht und auf die freihändigkeit.