Ich würde mich auch auf den Standpunkt stellen, dass ein komplett kleingefalteter Kinderanhänger eine Traglast ist.
Bei zusammengelegten Hängern gibt es die Frage gar nicht. Interessant wird es wirklich erst bei Kinderanhängern mit Kind. Kinderwagen mit Kind sind aufpreisfrei in allen Zügen mitzunehmen. Unser Land ist schon kinderunfreundlich genug. Seitdem die meisten Stöpsel ihre ersten Lebensjahre in der Autositzschale verbringen, ist die Kinderwagenregelung ein bisschen in Vergessenheit geraten. Trotzdem gibt es sie noch und ein Kinderwagen bleibt ein Kinderwagen, auch wenn er mit dem Fahrrad gezogen werden kann. So eine Kinderkarre passt sowieso nicht in die Fahrradständer der Fernbahngepäckräume.
Falk, SchwLabt