Mal ein paar Sachen zusamenfassen:
Blinklicht ist am Rad nicht erlaubt, am Körper schon.
Blinklicht wird besser wargenommen, aber(!) man kann die Entfernung zu einem Blinklicht bedeutend schlechter schätzen, als bei einem Dauerlicht.
Wenn man sich sinnvoll und womöglich noch legal beleuchten will: Ein Dauerlicht am Rad, ein Blinki am Körper.
Ach ja: Die meisten Polizisten sind schon froh drüber, wenn Radler überhaupt Licht hat - ob mit legalisierender Wellenlinie und K-Nummer oder nicht, ist dabei zweitrangig.