...mein kleines Taschenmesser, welches bislang aufgrund der geringen Klingenlänge noch nie Probleme gemacht hatte...
Das kann ich beinahe nicht glauben... Bist du in den letzten 15 Jahren nicht geflogen? Meinem Vater wurde sogar ein winziger Schraubenzieher aus dem Brillenetui entfernt, der zum Einstellen der Brillenbügel gedacht war.
Ich habe in den letzten 15 Jahren niemals erlebt, dass überhaupt irgendein Messer, egal wie lang die Klinge ist, mit ins Handgepäck genommen werden darf.
Gruß Thoralf
In diesem Artikel siehst Du die Bestimmungen für das Handgepäck und auch den Hinweis darauf, dass man sich im Ausland auf die Erlaubnis der Mitnahme eines Taschenmessers mit einer Klingenlänge kürzer als 6 cm nicht verlassen sollte. Bisher war China das einzige Land, wo ich hier Probleme hatte. In Zukunft werde ich aber ein Taschenmesser nicht mehr im Handgepäck mitführen, auch wenn es in Deutschland, Indien usw. noch nie beanstandet wurde (dort wurde es zwar entdeckt, aber nach dem Vermessen der Klingenlänge wieder zurückgegeben).
Gruß, Arnulf
"Ein Leben ohne Radfahren ist möglich, aber sinnlos" (frei nach Loriot)