In Deutschland hätte man da schon längst ein Verkehrsverbot für Radfahrer angeordnet.
Sowas gibt es eigentlich selten, weil faktisch nicht zulässig. Verbote gehen nur auf autobahnähnlichen Straßen (z.B. Kraftfahrtstraßen) oder bei extremen Gefährdungslagen (Tunnel z.B., warum auch immer). Was in Deutschland häufig ist, sind benutzungspflichtige straßenbegleitende Radwege (und dadurch faktische Fahrbahnverbote). Wobei auch hier die Benutzungspflicht nur dann gültig ist, wenn die Radwege über die gleiche Vorrangregelung an Querstraßen verfügt, wie die Fahrbahn daneben. Ansonsten ist das irgendein "Überland"-Radweg, aber kein straßenbegleitender (obwohl er physisch in der Nähe einer Straße verläuft).