Wenn das Rad in Meschenich auf einem Balkon im 15. Stock steht, dürfte es mit allgemeinen Durchsuchungsbeschlüssen für den ganzen Komplex schwierig sein. Aber immerhin kann das Rad auch in einem Schuppen oder einem Einfamilienhaus stehen. Reicht auch in diesem Fall die GPS-Spur nicht für einen Durchsuchungsbeschluss? Dass unterschiedliche Straftaten unterschiedlich intensiv verfolgt werden ist bekannt. Aber die Spur eines GPS- (nichtnur GSM-) Trackers ist shon ein sehr starkes Indiz, dass sich das gestohlene Objekt an besagter Stelle befindet. Ich sehe nicht, warum dies nicht einen Durchsuchungsbeschluss rechtfertigen würde. Zumindest sollte es aber reichen, dass die Polizei mal das Objekt aufsucht und 'nachhakt'.
Mir geht es nicht darum, die Tracker als 'große Lösung' zu bejubeln, sondern ich will lediglich wissen, ob sich meine Chance das Rad wieder zu bekommen mit den Dingern erhöht. Dass viele Szenarien denkbar sind, wo der Tracker wirkungslos bleiben wird, liegt auf der Hand.
Für die Polizei besteht übrigens nicht nur die realistische Chance zur Aufklärung eines Diebstahls, sondern, da Raddiebe häufig bandenmäßig agieren, zumindest potentiell zur Aufklärung einer ganzen Diebstahlserie.