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#669486 - 16.11.10 09:35 Radtouren privat geführt- Rechtslage?
benny
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 148
Hallo,
wir sind eine Radfahrgruppe ca. 10-20 Personen, alle 60+, auf rein privater Basis, also keinem Verein, Verband, usw. angeschlossen. Wir treffen uns 2mal die Woche vom April bis Oktober um gemeinsame Radtouren so 2- 3 Std manchmal auch über einen Tag zu unternehmen. Irgendeiner in der Regel immer derselbe macht so eine Art Tourenleiter. Er schlägt die Touren vor, die meist alle kopfnickend akzeptieren und dann wird hinter ihm dreingeradelt.
In der Gruppe ist aus aktuellem Anlass die Frage aufgetaucht-
kann bei einem Unfall eines Gruppenmitgliedes, anlässlich einer solchen Ausfahrt, u.U. der jeweilige Tourenleiter rechtlich belangt werden, z.B. wenn ein spitzfindiger Kläger oder Richter ihm dem jeweiligen Tourenleiter irgendeine Versäumnis vorwerfen kann?

Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Wir möchten den jeweiligen Tourenleiter vor irgendwelchen Rechtsansprüchen freistellen. Genügt es, wenn wir in einem Schreiben
eine Art Freistellungserklärung ähnlich


Adresse des Gruppenmitgliedes
Die Radtourenteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der jeweilige Tourenleiter wird von jeglicher Haftung freigestellt.
Datum + Unterschrift

verfassen und Unterschreiben lassen?

Für Hinweise im voraus besten Dank!

mfg Benny

Geändert von benny (16.11.10 09:37)
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#669488 - 16.11.10 09:44 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: benny]
MatthiasM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.425
Seid Ihr (oder sind zumindest "maßgebliche" Leute, z.B. die Touren"führer") im ADCF, dann empfehle ich die Rechtberatung für Mitglieder zu konsultieren. Ansonsten - ist bei Euch irgendjemand im Alpenverein oder sonstwo ehrenamtlich in einem Verein z.B. engagiert, da ist das ganze ein sehr verwandtes Problem.

Bei völlig privaten Touren ist es meiner persönlichen Meinung nach aber fast einfacher, da hier "gleichberechtigte", "gleichwertige" und "gleichstarke" Teilnehmer untereinander weniger komplexe Haftungsverhältnis haben dürften als z.B. eine geführte Gruppe, die einem ausgebildeten Fachübungsleiter im Alpenverein hinterherdackelt. Stichwort zum Googeln "Garantenstellung". Im Einzelfall wird sowas dann natürlich gerichtlich ausgekartelt. Un dauf hoher See und vor Gericht.....
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#669492 - 16.11.10 09:56 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: benny]
Hobo61
Nicht registriert
hi Benny,

da ich kein Jurist bin, gebe ich hier nur meine Meinung bekannt:

- wenn eine Privatgruppe einen "Tourenleiter" aus den eigenen Reihen benennt, kann das im konkreten Fall rechtlich relevant sein.

- bitte prüft in Eurem Fall auch, ob die Tour irgendwie angemeldet werden muß. In Bayern zumindest ist es so, daß eine Radtour ab einer Mindest-Teilnehmerzahl bei der Verkehrspolizei angemeldet werden muß. Die Details hierzu kenn ich aber auch nicht. Evtl. hilft der ADFC oder ein Radsportclub vorort hat genauere Infos. 20 Leute sind schon ne ganz schöne Truppe.

LG,
Werner
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#669495 - 16.11.10 10:02 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: benny]
aighes
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.370
Wenn der Tourenleiter sich aber wohler fühlt, wenn er es schriftlich hat würde ich sowas juristisch Abklären lassen, wie man so einen Vertrag aufsetzt, in dem dann auch genau das drin steht, was ihr wollt.

Wenn die Tour von Tourenleiter komplett organisiert ist, könnte es relevant sein. Bei einer spontanen Tour könnte es schon anders aussehen.
Viele Grüße,
Henning
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#669500 - 16.11.10 10:13 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: benny]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 15.031
Zitat:
Wir möchten den jeweiligen Tourenleiter vor irgendwelchen Rechtsansprüchen freistellen.

Ich glaube mal, dass genau das nicht geht. Bei einem Unfall wird es immer darauf ankommen, wie er zustande gekommen ist. Wenn wirklich ein relevantes Versäumnis vorliegt, dann ist man dran, egal ob es Freistellungserklärungen gibt oder nicht.
Gruß
Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970
Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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#669511 - 16.11.10 10:23 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: Uli]
radler4711
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.593
Trotzdem würde als Tourenleiterich eine Rechtschutz- und Haftpflicht abschliessen.
Die braucht man sowieso im Leben.

Gruss

Rainer
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#669520 - 16.11.10 10:42 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: benny]
StephanZ
Nicht registriert
Ich weiß jetzt nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Ihr trefft euch privat, seid Bekannte oder Freunde. Einer macht den "Deppen" für euch und wenn es schief geht, dann wollt ihr den auch noch verklagen?

Viele Grüße
Stephan
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#669523 - 16.11.10 10:50 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: ]
aighes
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.370
So wie ich das verstanden hab, wollen sie verhindern, dass der "Depp" verklagt werden kann... Der Kläger muss ja keiner aus der Gruppe sein, sondern kann bspw. eine Versicherung sein...
Viele Grüße,
Henning
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#669524 - 16.11.10 10:54 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: ]
Fred67
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 254
Als Tourenleiter hält man doch eh eine kurze Ansprache, ich würde da deutlich machen das sich jeder an die Straßenverkehrsordnung halten muss und das die Teilnahme auf eigenes Risiko erfolgt.

Gruß
Manfred
An 2 Tagen im Jahr kann man nicht radfahren, die beiden Tage sind gestern und morgen!
Gruß
Fred

Geändert von Fred67 (16.11.10 10:54)
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#669530 - 16.11.10 11:10 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: aighes]
MatthiasM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.425
In Antwort auf: aighes
So wie ich das verstanden hab, wollen sie verhindern, dass der "Depp" verklagt werden kann... Der Kläger muss ja keiner aus der Gruppe sein, sondern kann bspw. eine Versicherung sein...


Genau diese Situation, daß die Versicherungen ins Spiel kommen, ist bei privat organisierten Aktionen (egal ob Radtour, Tauchausflug, Bergwanderung oder Höhlenexpedition) das Problem. Innerhalb einer solchen Gruppe (umso mehr, wenn es wirklich was gefährlicheres ist, z.B. Höhlenexpedition) würde sicher keiner von sich aus auf die Idee kommen, sich gegenseitig vor Gericht zu zerren.

Geändert von MatthiasM (16.11.10 11:11)
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#669548 - 16.11.10 12:02 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: MatthiasM]
rollido
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 385
Empfehlung :
Sicherlich ist unter den aktiven Forumsmitgliedern auch ein Jurist.
Der sollte sich ganz konkret zu der Frage äußern und einen entsprechenden, realistisch und praxisnahen, umsetzbaren Vorschlag machen.
Der Umweg ist das Ziel und alle Berge im Durchschnitt flach !
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#669554 - 16.11.10 12:10 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: rollido]
Radreisender
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 794
Unterwegs in Guatemala

Wie ist das eigentlich dann bei unseren Forumsausfahrten?

Gruß

Thomas
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#669558 - 16.11.10 12:20 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: ]
radler4711
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.593
In Antwort auf: StephanZ
Ich weiß jetzt nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Ihr trefft euch privat, seid Bekannte oder Freunde. Einer macht den "Deppen" für euch und wenn es schief geht, dann wollt ihr den auch noch verklagen?

Viele Grüße
Stephan


Man trifft sich ja übers Internet und kennt nicht diejenigen, die mitkommen. Und leider gibt es auch einige Mitmenschen, die versuchen aus jedem Unfall, egal wer Schuld ist, finanziellen Vorteil zu schlagen. Deshalb finde ich die Frage berechtigt.

Rainer
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#669559 - 16.11.10 12:23 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: Radreisender]
aighes
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.370
...das habe ich mich auch schon gefragt...im Prinzip ist es ja nichts anderes...
Viele Grüße,
Henning
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Off-topic #669567 - 16.11.10 12:43 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: radler4711]
JohnyW
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 7.495
Hi,

ne Rechtsschutzversicherung braucht man nur, wenn man häufig jemand verklagen will.

Ansonsten kann man im Fall der Fälle ja auch so einen Anwalt konsultieren.

Gruß
Thomas
Homepage: http://thomasontour.de
Neu 21.10.2009: 2. Bericht Projekt Hessen aus dem Jahr 2007
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#669570 - 16.11.10 12:50 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: benny]
Hartmut.L
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 403
Gute Frage und auch wirklich berechtigt.
Ich weiss bspw. von einer Rennradgruppe wo es einen kleinen Auffahrunfall gab und derjenige, der von hinten gerammt wurde selbstvertändlich davon ausging, dass der Auffahrende den Schaden am Rad zahlt. Nach meinem Verständnis ist das zwar nicht so, denn jeder weiss: Wenn ich in einer Gruppe fahre muss ich besonders aufpassen (insbesondere beim Windschattenfahren). Jeder in der Gruppe nimmt also das höhere Risiko auf die eigene Kappe.
Andererseits gab es bei Sportunfällen (ich kenne einen Fall beim Wildwasserpaddeln) wo sich Leute einer Gruppe angeschlossen haben und nacher bei einem Unfall musste sich der "Füherende" vor Gericht vorhalten lassen, dass er aufgrund seiner wesentlich grösseren Erfahrung Verantwortung für seien Mitfahrer übernimmt, auch wenn sie einfach so mitfahren.....
Also - ganz eindeutig scheint mir die Rechtslage hier nicht zu sein....
Hartmut
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Off-topic #669576 - 16.11.10 12:55 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: JohnyW]
radler4711
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.593
In Antwort auf: JohnyW
Hi,

ne Rechtsschutzversicherung braucht man nur, wenn man häufig jemand verklagen will.

Ansonsten kann man im Fall der Fälle ja auch so einen Anwalt konsultieren.

Gruß
Thomas


Soviel ich weiß, zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht, wenn man der Kläger ist, sondern nur wenn man verklagt wird?

Rainer
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Off-topic #669582 - 16.11.10 13:05 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: radler4711]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 15.031
Zitat:
Soviel ich weiß, zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht, wenn man der Kläger ist, sondern nur wenn man verklagt wird?

Nein. Etwas vereinfacht: Eine RS-Vers. übernimmt die Kosten, wenn es darum geht sein Recht unter Inanspruchnahme einer juristischen Hilfe durchzusetzen. Beispiele für die Inanspruchnahme als Kläger gibt es z.B. hier (Seiten 4/5).
Gruß
Uli
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#669590 - 16.11.10 13:36 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: Hartmut.L]
MatthiasM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.425
Wenn's um einen "Materialschaden" geht und sonst nix weiter, kann man untereinander rein privat von vorneherein vereinbaren, daß alles aufs eigene Risiko geht, insbesondere wenn man eine nach allgemeinem Menschenverstand gefahrgeneigte Aktion macht (bewußtes Windschattenfahren = "gemein kurze" Abstände, aber bewußt eingegangenes Risiko). Übel ist halt, wenn Versicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung), Rettungsdienstträger etc. irgendwo versuchen, ihr Geld wiederzubekommen und das ganze eine für die Betroffenen absolut unangenehme Eigendynamik entwickelt.
Und nochmal: Schadenersatz = Zivilrecht. Schuldfrage oftmals: Strafrecht. Leider sind das im Rechtsleben häufig zwei völlig verschiedene (und sich ggf. widersprechende) Baustellen.
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Off-topic #669608 - 16.11.10 14:50 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: Uli]
f.hien
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.602
Das ist nicht ganz so.
Sobald man selbst aktiv werden will und nicht nur auf eine Klage reagiert, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.
Jedenfalls nicht die Versicherungen die ich kenne.
Ich kann nur Angriffe abwehren, aber nicht selbst etwas durchsetzen, auch wenn es absolut berechtigt wäre.

Gruß
Frank
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Off-topic #669621 - 16.11.10 16:01 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: f.hien]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 15.031
Zitat:
Jedenfalls nicht die Versicherungen die ich kenne.

Gibt es solche überhaupt noch? Wenn ja, dann kennst du bei weitem nicht alle und m.E. die falschen, weil mit veraltetem Angebot. Schau dir die von mir verlinkten Beispiele an, da geht es sogar ausschliesslich um die initiative Durchsetzung des eigenen Rechts. Eine RS-Vers., die nur im Falle des Verklagtwerdens einspringt, deckt meiner Meinung nach zu wenige Risiken ab, um überhaupt sinnvoll zu sein.

Weitere Beispiele: http://www.arag.de/angebote-und-beratung/recht-und-haftung/aktiv-rechtsschutz-komfort/faq/index.html , man klicke bei Nr. 5.

Gruß
Uli
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Geändert von Uli (16.11.10 16:06)
Änderungsgrund: weiteres Beispiel
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Off-topic #669638 - 16.11.10 17:01 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: f.hien]
Uwe Radholz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.525
In Antwort auf: f.hien
Das ist nicht ganz so.
Sobald man selbst aktiv werden will und nicht nur auf eine Klage reagiert, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.
Jedenfalls nicht die Versicherungen die ich kenne.
Ich kann nur Angriffe abwehren, aber nicht selbst etwas durchsetzen, auch wenn es absolut berechtigt wäre.


Hallo Frank,

bist Du Dir da wirklich sicher? Ich kenne eine solche Versicherung eigentlich auch nicht. Und ich bin halt beruflich mit Versicherungen beschäftigt.
Und nicht nur das. In der Regel wird man im Bedingungswerk der Rechtsschutzversicherer neben dem Schiedsgutachten den "Stichentscheid" finden. Dh., wenn der Versicherer wegen Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit die Deckungszusage verweigert, ist durch den RA des Versicherten (oder einen gemeinsam bestimmten RA)auf Kosten der Versicherungsgesellschaft ein Gutachten über die Aussichten des Rechtsstreites zu erstellen. An dieses Gutachten ist der Versicherer schließlich zwingend gebunden.
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#669641 - 16.11.10 17:13 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: benny]
Deul
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 9.016
Hallo Benny

So jetzt hab ich zeit zu antworten.

vor ein paar Tagen hatte ich die selbe Frage an die ADFC Rechtsanwäte gestellt. Der Hintergrund war nur dass die touren nicht rein privat waren sondern im Rahmen von einer Kirche stattfinden.

Antwort war wenn es rein privat wäre dann haftet jeder für sein Verschulden. Isst eine organisation im Spiel, so muss die eine Haftpflichtversicherung für dne Tourenleiter haben. So lange es um Touren von erwachsenen geht, ist die Mithaftung des Tourenleiters nicht sehr wahrscheinlich aber möglich. In eurem Fall (Private Tour) tritt dann die Privathaftpflicht ein.

Es war dem ADFC Anwalt kein fall bekannt wo man einen Tourenleiter bei einerADFC Tour erfolgreich in regress nehmen konnte. Versucht wurde es schon, von Tourteilnehmern oder auch unbeteiligten. Beruhigt, hilft aber nicht wenn es eintritt.

Wenn dem Tourenleiter mitschuld nachgewiesen werden kann (auch bei Unfällen mit Tourfremden) ist es besser es ist eien Haftpflicht da, auch wenn man sie wahrscheinlich nicht braucht.

Bei Jugendgruppen haftet mann schneller, da muß man als Tourenleiter auch das regelgerechte Verhalten überwachen, aber darum gings hier ja nicht.

Gruß
Detlef
Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine.
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#669657 - 16.11.10 18:16 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: MatthiasM]
benny
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 148
Hallo,
vor ab mal besten Dank für die Antworten.

Es muß nicht unbedingt ein Gruppenmitglied sein der u.U. klagt, ein Verwandter oder die Versicherung des Verunglückten könnte klagen. Ein Bekannter ist vor 2 Jahren bei einer Tour schwer gestürzt. Zwei Wochen Krankenhaus, was meint Ihr was das mit den Versicherungen für ein Theater war. Die Versicherungen suchen einen Schuldigen, um jeden Preis, um die Kosten abzuwälzen.

Nochmals zurück auf meine Frage. Das mit der großen Gruppe, so um 20 Personen, ist da Einer der die Tour leitet, führt, keinem Verein angehört u.U. sowas wie der Verantwortliche?

Das mit einer Art Freistellungserklärung mit Unterschrift, pauschal für die gesamte Radsaison reicht das?

mfg Benny
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#669663 - 16.11.10 18:32 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: benny]
Deul
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 9.016
DeiFreistellungserköärung reicht nicht.

Stell dir vor eine Haftpflicht versicherung tritt ein, die prüft auch ob sie ihre Kosten nicht vielleicht noch schmälern z.b auf den Tourenleiter abwälzen kann. selbst wenn er nur zu 20 prozent mithaftet.

Die Freistellungserklärung des Versicherungsnehmers interessiert die Versicherung nicht.

Detlef
Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine.
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#669682 - 16.11.10 19:13 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: Deul]
benny
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 148
Hallo,
nehmen wir mal folgenden Fall an. Die private Gruppe, siehe mein Eingangsbeitrag, fährt
dem Tourenführer schön brav hintendrein, es kommt auf einmal eine Straße, Weg, Waldweg mit starkem Gefälle, ein Teilnehmer hat Angst, stürzt kommt zu Schaden. Dreht ihm eine Versicherung, ein Schadensregulierer einen Strick aus seiner Gefälligkeit als Tourensucher und Tourenführer?

mfg Benny
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Off-topic #669688 - 16.11.10 19:43 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: JohnyW]
Moppedcarlo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 143
In Antwort auf: JohnyW
ne Rechtsschutzversicherung braucht man nur, wenn man häufig jemand verklagen will.


Da wirst du wohl enttäuscht werden. Wenn du mehrmals die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen hast, egal ob du nachher Recht hattest und der Gegner für die Kosten aufkommen musste, wird dir die Versicherung kündigen, weil die Risiken zu groß werden. Und danach eine andere Rechtschutzversicherung zu finden die dich versichert, ist fast unmöglich, bzw. werden die Prämien sehr hoch werden.

Ciao Carlo
--
Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, isses wurscht wie dick des Brot is ...
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#669690 - 16.11.10 19:50 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: benny]
Dietmar
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.018
In Antwort auf: benny
... Irgendeiner in der Regel immer derselbe macht so eine Art Tourenleiter. Er schlägt die Touren vor, die meist alle kopfnickend akzeptieren und dann wird hinter ihm dreingeradelt....

Was macht denn einen Mitradler zum Tourenleiter. Allein die Idee, eine bestimmte Strecke zu fahren? Kriegt der dann irgendein Abzeichen an die Brust geheftet? Wieviel Leute bedingen einen Leiter?

Wenn ich mich mit jemand verabrede, am Samstag den XY-Radweg zu fahren, wer ist dann der "Leiter", der Ideengeber? Müssen wir einen Tourenleiter wählen? Oder erst ab drei Personen?

Mal im Ernst: Müssen erwachsene Menschen einen Tourenleiter haben, wenn sie etwas gemeinsam unternehmen? Kann ja auch der gemeinsame Gang in die nächste Kneipe sein, nur mal so als banales Beispiel.

Es kam ja schon der Hinweis auf Forumstouren. Wenn einer einen Vorschlag macht, sich an einem Datum zu treffen, um gemeinsam von A nach B zu fahren, ist er dann ein Tourenleiter? Ich fühle mich jedenfalls nicht als "Leiter", wenn ich eine Tour initiiere.

Was anderes ist es ja wohl beim ADFC mit organisierten Touren, mit Vereinshintergrund, Versicherung und Tamtam.

Gruß Dietmar

Geändert von Dietmar (16.11.10 19:56)
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#669697 - 16.11.10 20:03 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: Dietmar]
natash
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 7.921
In Antwort auf: Dietmar
Wenn einer einen Vorschlag macht, sich an einem Datum zu treffen, um gemeinsam von A nach B zu fahren, ist er dann ein Tourenleiter? Ich fühle mich jedenfalls nicht als "Leiter", wenn ich eine Tour initiiere.



genauso ist es dafür. Nur Schafe brauchen einen Leithammel - und wer mag schon ein Schaf sein zwinker
LG Nat
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#669715 - 16.11.10 20:47 Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? [Re: Dietmar]
hans-albert
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.641
Du argumentierst mit gesundem Menschenverstand. Leider zählt der weder bei Versicherungen noch vor Gericht. Leider.

Grüße
hans-albert
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