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#830298 - 25.05.12 17:03
Re: bitte um Tipps für Reiserad-Kauf
[Re: Tobi74]
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Beiträge: 366
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Hey Tobi , schön das auch mal jemand sein geklautes Rad wiederbekommt. Da waren ja mal echte Profis am Werk  ! Na jetzt hast Du zwei und hast wieder etwas zu schrauben. Gruß, Peter
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#830359 - 25.05.12 21:30
Re: bitte um Tipps für Reiserad-Kauf
[Re: windundwetter]
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Beiträge: 172
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...kommt vom römischen RECHT und dürfte in D aber auch so sein.
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#830368 - 25.05.12 22:05
Re: bitte um Tipps für Reiserad-Kauf
[Re: estate]
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Themenersteller

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Beiträge: 196
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Da ich den Diebstahl gemeldet hatte, durfte ich das Rad gleich mitnehmen. Gilt bei euch in DE anderes Recht? Wenn man bei uns ein gestohlenes Rad in gutem Glauben kauft, dann gehört es einem auch. Es kommt durchaus vor, dass Leute in meiner Stadt ihre Räder bei der Pfandleihe zurückkaufen müssen. In diesem Fall hat niemand behauptet, er hätte das Rad gekauft. Der junge Mann hätte sich am liebsten aus dem Staub gemacht und hat irgendwas gefaselt von wegen das Rad lag in Nachbars Garten, er wisse nicht vorher dieser das Rad hat, ... Mein Eindruck war, der wusste ganz genau, dass das Rad geklaut ist, wollte nur noch aus der Nummer raus. Ist mir auch egal, Hauptsache ich habe es wieder. Mögen die Ermittlungen der Polizei wenigstens dazu führen, dass die Jungs sich es in Zukunft zweimal überlegen, ob sie mal eben aus Jux und Dollerei ein Rad klauen, ne Weile nutzen und dann irgendwo vergammeln lassen. Diebstahl ist schließlich kein Kavaliersdelikt.
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#830397 - 26.05.12 06:25
Re: bitte um Tipps für Reiserad-Kauf
[Re: estate]
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Beiträge: 3.239
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Da ich den Diebstahl gemeldet hatte, durfte ich das Rad gleich mitnehmen. Gilt bei euch in DE anderes Recht? Wenn man bei uns ein gestohlenes Rad in gutem Glauben kauft, dann gehört es einem auch. Es kommt durchaus vor, dass Leute in meiner Stadt ihre Räder bei der Pfandleihe zurückkaufen müssen. Auch Österreich scheint ein Rechtsstaat zu sein: http://www.jusline.at/164_Hehlerei_StGB.htmlWenn ich noch Eigentumsnachweise für das Rad hätte, dann würde ich mein Rad ganz einfach, ohne vorherige Diskussion und ohne zu bezahlen, während der Öffnungszeiten aus dem Pfandverleih zurück"entnehmen"........ Eine Anzeige des Verkäufers wegen Diebstahl oder Hehlerei wäre warscheinlich sinnvoller, aber wesentlich stressiger und langwieriger. Ich denke, ein Hehler wird sich hüten, den wahren Eigentümer des Diebstahls anzuzeigen, da dieser Schuß warscheinlich nach hinten los gehen würde....... Viele Grüße / Micha
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Geändert von FordPrefect (26.05.12 06:27) |
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#830437 - 26.05.12 09:28
Re: bitte um Tipps für Reiserad-Kauf
[Re: FordPrefect]
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Beiträge: 1.458
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Wenn ich noch Eigentumsnachweise für das Rad hätte, dann würde ich mein Rad ganz einfach, ohne vorherige Diskussion und ohne zu bezahlen, während der Öffnungszeiten aus dem Pfandverleih zurück"entnehmen"........ Eine Anzeige des Verkäufers wegen Diebstahl oder Hehlerei wäre warscheinlich sinnvoller, aber wesentlich stressiger und langwieriger. Ich denke, ein Hehler wird sich hüten, den wahren Eigentümer des Diebstahls anzuzeigen, da dieser Schuß warscheinlich nach hinten los gehen würde.......
Also ich hab die letzte Geschichte wieder im gefunden: Newsarchiv Ich glaube lief später darauf raus, dass mit der Rechtschutzversicherung wegen Hehlerei geklagt wurde, weis das aber nur durch Hörensagen.
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#830442 - 26.05.12 09:41
Re: bitte um Tipps für Reiserad-Kauf
[Re: estate]
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abwesend
Beiträge: 3.528
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Gilt bei euch in DE anderes Recht?
Jein, es gibt im Deutschen zwar auch den gutgläubigen Erwerb, der ist aber so gut wie unmöglich, weil er unwirksam ist wenn die Sache verloren, gestohlen oder irgendwie sonst verschwunden war.
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Mit pinkem Flecktarn kann man sich super zwischen Flamingos verstecken. | |
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Off-topic
#830479 - 26.05.12 14:56
Re: bitte um Tipps für Reiserad-Kauf
[Re: estate]
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Beiträge: 595
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Hi,
in Deutschland ist der Kaufvertrag etwas komplizierter als in Österreich. Kann man ganz gut nachlesen wenn man unter wikipedia.de nach Kaufvertrag guckt,speziell im Absatz: -Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft. Rechtsvergleich.-
Zudem kann man in D schon deshalb kein Eigentum an einer gestohlenen Sache erwerben, weil der Verkäufer (Dieb, Hehler...) nur der Besitzer und nicht der Eigentümer der Sache ist. Eigentumsübergang ist aber nur vom Eigentümer (oder Bevollmächtigten) zu veranlassen.
Grüße
Ulf
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Geändert von svenson (26.05.12 14:57) |
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