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#672025 - 25.11.10 08:59 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
adolar
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 570
In Antwort auf: IngmarE
..., jeder weiß wie ein Rennrad aussieht. ...


Frage dazu:
Ist ein Rennrad mit:

-Schutzblechen und/oder Gepäckträger noch ein Rennrad?
-geradem Lenker noch ein Rennrad (bei Radrennen meines Wissens sogar verboten)?
-stolligen Reifen noch eins?

Ist ein Cyclo Crossrad ein Rennrad? Warscheinlich nicht sonst hieß es ja so. Wenn man schmale Reifen aufzieht, dann?

Ein Mountain Bike mit Drop Bar und schmalen Reifen?

Ein Randonneur... Rennrad oder leichtes Trekkingrad? Wenn Schutzbleche ab, dann?


So, und jetzt die spekulative Antwort vom Richter!
Grüße

Stephan
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#672032 - 25.11.10 09:43 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: adolar]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 11.054
In Antwort auf: ADOLAR
In Antwort auf: IngmarE
..., jeder weiß wie ein Rennrad aussieht. ...

Frage dazu:
Ist ein Rennrad mit:
-Schutzblechen und/oder Gepäckträger noch ein Rennrad?
-geradem Lenker noch ein Rennrad (bei Radrennen meines Wissens sogar verboten)?
-stolligen Reifen noch eins?
Ist ein Cyclo Crossrad ein Rennrad? Warscheinlich nicht sonst hieß es ja so. Wenn man schmale Reifen aufzieht, dann?
Ein Mountain Bike mit Drop Bar und schmalen Reifen?
Ein Randonneur... Rennrad oder leichtes Trekkingrad? Wenn Schutzbleche ab, dann?
So, und jetzt die spekulative Antwort vom Richter!


Moin,
auch diese wirklich schnellen Rennräder werden wahrscheinlich nicht von jedem Richter als Rennräder im Sinne der StVZO angesehen.
Gruß,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...

Geändert von HeinzH. (25.11.10 09:44)
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#672035 - 25.11.10 09:57 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: adolar]
rolf7977
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.552
und um das mal weiter zu "spinnen":

was ist mit Tandems? Zählen die gewichtsmäßig nach der 11-kg-Regel wie zwei Rennräder?

Rolf, der mit einem rennradähnlichem Tandem (Santana Arriva) auf Reisen geht und Akkulicht da dran hat.
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Off-topic #672037 - 25.11.10 10:06 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: rolf7977]
adolar
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 570
Hallo Rolf,

das wäre warscheinlich ein Fall für den europäischen Gerichtshof für... äh... Menschenrechte?

Aber 22kg wären fair!
Grüße

Stephan

Geändert von ADOLAR (25.11.10 10:07)
Änderungsgrund: Ist doch etwas zu Off-topic
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#672039 - 25.11.10 10:14 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: adolar]
IngmarE
Nicht registriert
In Antwort auf: ADOLAR

So, und jetzt die spekulative Antwort vom Richter!
Kenn ich den Richter? Ich weiß dessen Antworten nicht, du kannst von mir Antworten bekommen:

Cyclocrosser, das sind Rennräder, weil auf Deutsch QFER, Querfeldeinrennrad, genannt.

Gerader Lenker, niemals, ich denke ein Rennlenker ist minimalkriterium (siehe österreichische STVO).

Randonneure und Randonneusen, kann man auch als Halbrenner, also Halbrennräder bezeichnen, wäre für mich Abwägungsfrage. Randonneuse <11,5kg ist noch eher ein Rennrad, darüber nicht mehr.
Andere deutsche passende Begriffe wäre Tourensportrad, und abwandlungen davon.

Aber vor allem immer bedenken, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nicht versuchen den Richter mit Spitzfindigkeiten zu nerven, das geht schief.

Geändert von IngmarE (25.11.10 10:14)
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Off-topic #672041 - 25.11.10 10:21 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: adolar]
rolf7977
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.552
In Antwort auf: ADOLAR
Hallo Rolf,

das wäre warscheinlich ein Fall für den europäischen Gerichtshof für... äh... Menschenrechte?

Aber 22kg wären fair!


Glück gehabt, ich habe nur 19 kg grins

Rolf
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#672046 - 25.11.10 10:35 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
adolar
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 570
In Antwort auf: IngmarE
In Antwort auf: ADOLAR

So, und jetzt die spekulative Antwort vom Richter!
Kenn ich den Richter? Ich weiß dessen Antworten nicht, ...


Das ist mir bewusst.
Grüße

Stephan
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Off-topic #672058 - 25.11.10 11:54 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: rolf7977]
toni
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.303
Zu früh gefreut !!
Du brauchst nämlich 2 x Akkulicht bäh.

Toni
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#672069 - 25.11.10 12:45 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: rolf7977]
Moppedcarlo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 143
In Antwort auf: rolf7977
Es gibt auch Überzieher aus Gummi für die Laufrädchen. Mit so einem "Verhüterli" funktionieren Seitenläufer gerade bei Nässe wesentlich besser.


Danke Rolf, für den Hinweis. Aber wie ich oben schon schrieb, will ich auf NaDy umrüsten und das Rad mit NaDy und passende Leuchten liegen seit gestern zuhause und werden heute montiert.

Ciao Carlo
--
Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, isses wurscht wie dick des Brot is ...
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#672076 - 25.11.10 13:18 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: TorstenK]
OliOliOla
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 378
In Antwort auf: TorstenK
Hallo,

ich habe mir vor kurzem zu meinem IQ Fly noch den neuen Philips Akku-Scheinwerfer (80Lux)geholt; in Kombination eine Offenbarung! .....
Grüße
Torsten


Den Philips Akku-Scheinwerfer habe ich heute früh zum ersten Mal benutzt, das Wort Offenbarung trifft es ziemlich gut. In den Tagen zuvor hatte ich mangels Alternative eine geliehene Lupine Tesla am Helm. Einzig die Suche nach dem rechten Schlüssel war mit der Tesla besser, aber zum Fahren würde ich jederzeit die Philips empfehlen.
... (Rousseau)
Es grüßt ein Schwacher
Oli
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#672108 - 25.11.10 15:59 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
Tandemfahren
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 887
Vielleicht würde sich ja der Richter auch davon beeindrucken lassen, dass ein Sprecher des BMVBS unlängst erklärt hat, dass die 11kg-Grenze auch für Mountainbikes gilt und dass es ebenso in Kettler, Recht für Radfahrer, gesehen wird.

Quelle
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#672208 - 26.11.10 07:52 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
goflo
Mitglied
anwesend und fröhlich anwesend
Beiträge: 700
In Antwort auf: IngmarE


Aber vor allem immer bedenken, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nicht versuchen den Richter mit Spitzfindigkeiten zu nerven, das geht schief.


Nicht mit Spitzfindigkeiten nerven? Ich finde, dass du damit recht hast, hätte diese Aussage aber von dir niemals erwartet. Meinst du, du könntest dich vor Gericht zusammen reissen?

Geändert von goflo (26.11.10 07:53)
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#672220 - 26.11.10 08:57 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: goflo]
IngmarE
Nicht registriert
Ich hab schon ein Zivilprozess erst mit Anwalt und dann alleine geführt und gewonnen (der Anwalt der Gegenseite meinte nach dem Verfahren "Sagen sie mal ehrlich, ihre Schriftsätze lassen Sie sich doch von nem Juristen schreiben", das hab ich wirklich sehr genossen). Ich saß erst vor 2 Wochen vor einem Finanzgerichtssenat und hab durch meine Zeugenaussagen wohl einen positiven Prozessausgang bewirkt. Ich saß schon >>1/2 dutzend Mal vor Gerichten und hab als Zeuge Nazis belastet.

Der oder die Richter sind immer die wichtigsten Personen, man darf argumentieren, muss aber halt aufpassen, dass der Richter sich nicht veralbert vorkommt.

Ich Übrigen frage ich mich, wie du auf die seltsame Idee kommst, vom Diskussionsverhalten in Internetforen auf das Verhalten der Person im Ganzen zu schließen. Was habt ihr für vereinfachte Vorstellungen von Persönlichkeiten, dass ihr euch anhand von Internetbeiträgen ein Bild einer Person macht?!
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#672228 - 26.11.10 09:45 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
goflo
Mitglied
anwesend und fröhlich anwesend
Beiträge: 700
In Antwort auf: IngmarE


Ich Übrigen frage ich mich, wie du auf die seltsame Idee kommst, vom Diskussionsverhalten in Internetforen auf das Verhalten der Person im Ganzen zu schließen. Was habt ihr für vereinfachte Vorstellungen von Persönlichkeiten, dass ihr euch anhand von Internetbeiträgen ein Bild einer Person macht?!


Mist, ich wollte dir gerade meinen Respekt bekunden und dann dieser letzte Abschnitt. Ich finde die Idee nicht so seltsam und die Anderen - weil du "ihr euch" schreibst - können gar nichts dafür.
Es ist richtig, dass man sich im Internet ein Bild macht und richtig auch, dass man sich irren kann. So vollkommen abgekoppelt von der wahren Person ist ein Internetauftritt meiner Meinung nach aber nicht. Ich werde mir auch weiterhin Bilder von dir und Anderen machen. Ich sehe dich aber nicht so negativ, wie du anscheinend glaubst. Du bist ein wenig zu oft gebissen worden, glaube ich und nun braust du schnell auf.
Ich will dir aber gar nichts Böses.
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#672236 - 26.11.10 10:36 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Keine Ahnung
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 13.377
Persönlich bin ich der Meinung, dass gute Baterielichter z. B. basierend auf Leuchtdioden, wo die Batterie- bzw. Akkuladung sehr lange hält, im normalen Alltagsverkehr gleichwertig zu einer Dynamobeleuchtung sind. Auch bei einer dynamobetriebenen Beleuchtung kann das Dynamo oder die Lampe den Geist aufgeben. Dann muss man eben schieben, ebenso wie bei einer leeren Batterie. Allerdings interessiert leider die persönliche Meinung nicht, wenn es dann ernst wird. Ich kann mich noch erinnern, dass ein Bekannter nachts einen Unfall hatte. Bei seinem Fahrrad fehlte die Dynamo-Beleuchtung, er hatte aber eine durchaus gute Batteriebeleuchtung installiert und in Betrieb. Dennoch machte ihm die Versicherung, obwohl er an dem Unfall unschuldig war, erhebliche Probleme. So wie ich mich erinnern kann, wurde am Ende nur ein kleiner Anteil der entstandenen Kosten durch die gegnerische Versicherung übernommen. Hier wurde sich auf die vorschriftsmäßige Verkehrssicherheit berufen, wobei nur der erste Teil, "vorschriftsmäßig" relevant war.

Da man aber gerade mit dem Alltagsrad immer wieder einmal in die Situation kommt, dass man - anders als geplant - doch einmal im Dunkeln fahren muss und dann schnell einmal die Aufstecklichter vergessen wurden und man doch versucht ist, die paar Kilometer doch ohne Licht zu fahren, halte ich die Dynamo-Regelung nicht für totalen Unsinn. Selber habe ich daher an meinem Tourenrad und an meinem Stadtrad ein Nabendynamo. Die Beleuchtung ist zuverlässig, man kann sie nicht vergessen und sie ist deutlich bequemer (kein Anbringen und wieder Abbauen, ...). An meinem Mountainbike und dem Crossbike habe ich kein Dynamo. Wenn ich jetzt am Wochenende einen Ausritt mache, so nehme ich eben sicherheitshalber Batterielichter mit, falls es doch später werden sollte. Ansonsten würden mich fest installierte Lichter bei meinen zum großen Teil "off-road" durchgeführten Touren nur stören.
Gruß, Arnulf

"Ein Leben ohne Radfahren ist möglich, aber sinnlos" (frei nach Loriot)

Geändert von Keine Ahnung (26.11.10 10:38)
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#672238 - 26.11.10 10:42 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Keine Ahnung]
nöffö
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.365
In Antwort auf: Keine Ahnung
Persönlich bin ich der Meinung, dass gute Baterielichter z. B. basierend auf Leuchtdioden, wo die Batterie- bzw. Akkuladung sehr lange hält, im normalen Alltagsverkehr gleichwertig zu einer Dynamobeleuchtung sind.


Zumindest im Winter sind meine Batterielampen immer rubbeldiekatz verstummt, da die Batterien bei Kälte im Zeitraffertempo leergelutscht sind. Jetzt ist ein Nabendynamo installiert und gut is.

viele Grüße,
Thomas
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#672258 - 26.11.10 12:00 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: nöffö]
rolf7977
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.552
In Antwort auf: nöffö


Zumindest im Winter sind meine Batterielampen immer rubbeldiekatz verstummt, da die Batterien bei Kälte im Zeitraffertempo leergelutscht sind. Jetzt ist ein Nabendynamo installiert und gut is.

viele Grüße,
Thomas


Lampen und Tachos kommen bei Temperaturen unter 0° C bei uns ins warme Haus. Da halten die Akkus entscheidend länger. Man muss aber dann auch noch daran denken, die Dinger mitzunehmen. Wir tun das.

Rolf
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#672270 - 26.11.10 12:26 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tandemfahren]
Joese
Nicht registriert
So ganz neu

ist dieses Thema ja nicht...
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#672277 - 26.11.10 12:43 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Keine Ahnung]
JaH
Mitglied
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Beiträge: 14.697
In Antwort auf: Keine Ahnung
Persönlich bin ich der Meinung, dass gute Baterielichter z. B. basierend auf Leuchtdioden, wo die Batterie- bzw. Akkuladung sehr lange hält, im normalen Alltagsverkehr gleichwertig zu einer Dynamobeleuchtung sind.

Hm, das war vielleicht mal so. Aber inzwschen gibt es mehr mehr richtg gute LED Lichter die vergleichsweise mehr Strom benötigen, als bei den etwas älteren Lichtern.
Stärkere LED's (1W, mitunter sogar die 3W Exemplare) und/oder gleichzeitig mehrere (5 sind ja keine Seltenheit mehr) LED's treiben den Verbrauch deutlich in die Höhe. Lichter die da nur auf AAA/Mikrozellen laufen, sind da mitunter nach 2 Nächten (ich fahre ja gerne mal nachts durch) bereits am Ende. Leuchten mit AA/Mignonzellen sind da erheblich besser geeignet, wiegen jedoch mehr und der Kunde will es ja leicht und die Batteriehersteller gerne viel verkaufen; Rücklichter auf Mignonbasis sind daher eher unterrepräsentiert.
Ich beabsichtige daher eines meiner steckbaren Rücklichter auf Mignonzellen umzurüsten.


Zitat:
Da man aber gerade mit dem Alltagsrad immer wieder einmal in die Situation kommt, dass man - anders als geplant - doch einmal im Dunkeln fahren muss und dann schnell einmal die Aufstecklichter vergessen wurden .... Wenn ich jetzt am Wochenende einen Ausritt mache, so nehme ich eben sicherheitshalber Batterielichter mit, falls es doch später werden sollte.

Nur mal so, das ist ohnehin vorgeschrieben, steckbare Lichter IMMER mit sich zu führen, sofern es sich um Rad handelt, wo der Dynamobetrieb nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.

Geändert von Kogaradler (26.11.10 12:44)
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#672281 - 26.11.10 12:54 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: nöffö]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
In Antwort auf: nöffö

Zumindest im Winter sind meine Batterielampen immer rubbeldiekatz verstummt, da die Batterien bei Kälte im Zeitraffertempo leergelutscht sind.

Im Winter wenn es wirklich kalt ist, kommen bei mir Lithium Batterien rein. Die tun es ach bei Kälte maximal lange, bis sie wirklich leer sind und nicht bloß so tun.
Ist aber ein etwas teurerer "Spaß".
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.

Geändert von Kogaradler (26.11.10 12:56)
Änderungsgrund: +nn
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#672292 - 26.11.10 13:43 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: JaH]
Keine Ahnung
Moderator
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Beiträge: 13.377
... natürlich muss man eigentlich immer Stecklichter auch bei Rennrädern dabei haben. Wenn ich im Sommer am Nachmittag unterwegs bin, um eine kleine Tour zu machen, so lasse ich (und wahrscheinlich die allermeisten anderen auch) diese zuhause. Das ist nicht rechtens, aber hier kann ich keinerlei Sinn in der Vorschrift sehen. Besteht die Gefahr, dass ich in die Dunkelheit hineinfahre (z. B. Herbst, Winter, Abendtour, ...) dann packe ich die Dinger ein. Wie gesagt, nicht streng nach der Vorschrift, aber durchaus mit meinem Gewissen vereinbar ;-)

Generell verstehe ich eigentlich nicht, dass bei Rädern, die regelmäßig auch einmal in der Dunkelheit eingesetzt werden (Stadträder, Tourenräder) überhaupt Batterielichter eingesetzt werden. Die einzigen Bekannten, die das tun, sind die, die ein Seitenläuferdynamo montiert haben, das nur bei schönem Wetter und dann auch nur ziemlich wackelig seinen Dienst tut. Ein Nabendynamo ist doch wirklich kein Aufwand. Warum soll ich mich da mit Batterien und Ladestationen herumschlagen? Ganz anders natürlich bei den "Sportgeräten", wo man meist Gewicht sparen will und wenn möglich (bei Tage) ohne die ganze am Fahrrad fest montierte Lichtausrüstung fahren will. Nach einer Tour mit dem MTB durch tiefen Morast ist man froh, nicht noch mehr reinigen zu müssen.
Gruß, Arnulf

"Ein Leben ohne Radfahren ist möglich, aber sinnlos" (frei nach Loriot)
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#672335 - 26.11.10 18:14 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Keine Ahnung]
MajaM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 722
Unterwegs in Deutschland

In Antwort auf: Keine Ahnung
Persönlich bin ich der Meinung, dass gute Baterielichter z. B. basierend auf Leuchtdioden, wo die Batterie- bzw. Akkuladung sehr lange hält, im normalen Alltagsverkehr gleichwertig zu einer Dynamobeleuchtung sind.


Das kann ich nicht nachvollziehen. Was ich so schon an Batterielichtern durchhabe - wahnsinn! Spätestens nach dem dritten mal runterfallen waren die meistens hin, wenn sie nicht vorher elektrisch defekt waren. Zuletzt ist mir im dunkelen Fahrradkeller der Ixon auf den Boden gefallen. War natürlich ne Ecke aus dem Frontglas rausgebrochen. Akkulaufzeit war im Winter auch nicht der Rede wert.

Auch in voller Fahrt habe ich schon einige Lichter verloren (und auch ein paar noch funktionierende am Straßenrand gefunden). Allein dass Nabendynamo-Licht ordentlich festgeschraubt ist macht schon die halbe Miete an Zuverlässigkeit aus.

Liebe Grüsse
Maja
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#672353 - 26.11.10 19:17 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: MajaM]
Keine Ahnung
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 13.377
... wenn Du den ganzen Absatz liest, so siehst Du, dass es mir um den "Sicherheitsaspekt" und den "Rechtsaspekt" ging. Wenn man ein gutes Batterielicht montiert hat, so ist die Lichtausbeute nicht schlechter als bei einem Festmodell. Die Leuchtdauer ist ebenfalls lange genug, um eine längere Fahrt im Dunkeln durchzuhalten.

Wie ich dann auch geschrieben habe, halte ich z. B. am Stadtfahrrad eine feste Beleuchtung mit Nabendynamo für sinnvoller. Ich verstehe gar nicht, warum bei solchen Fahrrädern (wie ich in meinem zweiten Beitrag geschrieben habe) überhaupt Batterielichter eingesetzt werden. Mir wäre das viel zu umständlich (ständig laden, ständig daran denken, dass man die Lampen nicht vergisst, zum Teil wacklige Befestigung, ...).

Wie gesagt, ob ein Fahrrad aber mit Batterie- oder mit Dynamolicht unterwegs ist, das ist meiner Ansicht nach gleichwertig, wenn die Lichter nur funktionieren. Sorgfalt muss in beiden Fällen aufgewandt werden.
Gruß, Arnulf

"Ein Leben ohne Radfahren ist möglich, aber sinnlos" (frei nach Loriot)
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#672358 - 26.11.10 19:26 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: MajaM]
Hesse
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.259
Vergiss es, Batterieleuchten-Benutzer wirst du nicht umstimmen, ...

- Nicht durch die höhere Zuverlässigkeit der STVZO-zugelassenen Dynamobeleuchtung
- Nicht durch die einfachere Handhabung der STVZO-zugelassenen Dynamobeleuchtung
- Nicht durch die geringeren Versicherungs-Schwierigkeiten im Fall der Fälle bei STVZO-zugelassener Dynamobeleuchtung
- Nicht dadurch, dass, wenn sie nur die Akkuleuchten, an ihrem über 11 kg schweren Reiserad haben, nicht STVZO-konform ausgestattet sind, ...

Einem trotzigen Kind bringt man doch auch nichts beigebracht, da kann man mit noch so viel Vernunft kommen.

Als Zusatzbeleuchtung und in seltenen Ausnahmefällen (Man will unbedingt mit dem Rennrad los, und man weiß nicht, ob man im Hellen nach Hause kommt, ...) will ich Akkubeleuchtung noch gut heißen, ...
Am Alltagsrad geb ich mir den Streß jedenfalls nicht.

Das einzige Argument, das m.E. für eine Akkubeleuchtung spricht ist, dass man sich auf Radreisen die Taschenlampe spart, ...
Das ist m.E. aber auch wirklich das einzige.

Bis dann
Eberhard
Wie war das noch mal mit dem Steine-werfenden Elefanten im gläsernen Porzelanladen?
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Off-topic #672417 - 26.11.10 20:58 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Hesse]
Tandemfahren
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 887
Nur als Erklärung: Wer ungern bastelt oder es kann nicht kann, der wurde bei dem Dynamobelechtungsstandard von vor ca. zehn Jahren eventuell mit Akkubeleuchtung wirklich glücklicher: Mit Seitenläufer und einadrigen Kabeln ist die Beleuchtung ja nun wirklich nicht problemlos, sondern ständige Bastelei erforderlich. Nun sieht es mit einem Nabendynamo und ordentlicher, zweiadriger Verkabelung schon ganz anders aus. Aber das muss sich erstmal rumsprechen.

Geändert von Tandemfahren (26.11.10 20:59)
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Off-topic #672429 - 26.11.10 21:30 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tandemfahren]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 18.149
In Antwort auf: Tandemfahren
Nun sieht es mit einem Nabendynamo und ordentlicher, zweiadriger Verkabelung schon ganz anders aus.


Gilt das auch, wenn das Rad ständig draußen am Bahnhof geparkt ist?
Zur Erläuterung: mein Bahnhofsrad hatte ursprünglich den klassischen Seitenläufer, der aber nach kürzester Zeit kein Licht mehr lieferte. Vermutete Ursache: entweder das Kabel ist beschädigt oder die Kontakte sind korrodiert (oder beides). OK, Punkt 1 wäre durch eine solidere Verkabelung zu verbessern, wobei ich trotzdem noch Sorge habe, dass die Kabel im ewig überfüllten Fahrradständer gefährdet sind. Aber Punkt 2? Daran ändert doch auch ein Nabendynamo nichts?

Martina, die inzwischen wenigstens das Trike auf Nabendynamo umgerüstet hat
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#672451 - 26.11.10 22:31 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: MajaM]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
In Antwort auf: MajaM
Was ich so schon an Batterielichtern durchhabe - wahnsinn! Spätestens nach dem dritten mal runterfallen waren die meistens hin, wenn sie nicht vorher elektrisch defekt waren.

Jetzt weiß ich ja nicht welche Fabrikate Du so "durch hast" und wie die jeweils zu Boden gerauscht sind. Ich kann nur aus meiner Erfahrung heraus sprechen.

Seit inzwischen ... öhhh... geschätzt 2002 oder 2003 fahre ich am Koga hinten ein D-Toplight Multi, das ist sowohl für Dynamo ausgelegt, als auch reinen Batteriebetrieb (2x Mignon). Es kam rein infolge der zweiten Reklamation, da mir 2 D-Toplight vorher infolge ungenügender Überspannungsfestigkeit im Betrieb am SON28 schlicht durchgebrannt waren.
Nachdem ich auf das Multi gewechselt und seine zwei werksseitigen Kinderkrankheiten geheilt hatte, funktioniert es einwandfrei. Einzig ein Polblech ist inzwischen so korrodiert, dass ich bei jeden Batteriewechsel erst etwas dran kratzen muss, um die Funktion sicherzustellen. Muss mir da mal was ausdenken bzw. neues besorgen, also neues Polblech! Das Multi bleibt dran und es bekommt kein Kabel, denn ich liebe es wenn das Rücklicht absolut berechenbar funktioniert. grins

Der dritte Reinfall kam auf der Fahrt zum Forumstreffen mit dem an der Randonneuse betriebenem D-Toplight Permanent Flat. Hab das ja bereits zwei oder dreimal im Forum ausgebreitet. Bei einer mehrstündigen Regenfahrt, wo auch gut Straßennässe hochgespritzt wurde, war es von innen der derart massiv verdreckt (bis hinter die Scheibe, wo man nienicht dran kommt) und der Schalter infolge Dreck und/oder Wasser (-> Korrosion) so schwergängig und angefressen, dass eine normale Funktion nicht mehr herstellbar war.

Ich habe nun zwei Steckrücklichter, das eine (Smart Flashlight) ist noch recht neu und hat erst einen ordentlichen Regen erlebt (schadlos), das andere (Blackburn Mars 3.0) hab ich fest am Träger hinten montiert, wo es wie das vorherige Bumm-Produkt genauso das Wasser und den Dreck abbekommt, nur ist es im Gegensatz zum Bumm, wirkklich vernünftig abgedichtet (das andere, ein Smart Flashlight, ebenso) und bis auf den Umstand das ich dort nur Mikrozellen einlegen kann, sind beide Steckrücklichter wirkich 1A.

Ich möchte mir aber, sollte ich es denn mal angehen, ein gutes fest montiertes Rücklicht selberbauen, wieder auf Batteriebasis. Ist einfach nicht lustig mit den Kabeln, v.a. wenn man wie ich einen rasch abnehmbaren Träger am leichten Reiserad (Randonneuse) hat.

Für vorne keine Diskussion, Dynamobeleuchtung in jedem Fall. Aber vorne sind die Kabel auch recht leicht und sicher genug zu handhaben.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.

Geändert von Kogaradler (26.11.10 22:36)
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Off-topic #672466 - 26.11.10 23:37 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Martina]
Tandemfahren
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 887
Den in Frankfurt leider typischen Bahnhofsvandalismus mal außen vorgelassen, würde ich sagen, dass das ein beherrschbares Problem ist. Die Stecker kann man gegen Korrosion wohl mit Fett behandeln, ich (=Laternenparker) habs aber nicht gemacht und trotzdem seit langem keine Probleme. Sicher, irgendwann wird auch die ordentlich verkabelte Nabendynamolichtanlage mal rumzicken, aber für mich ist das kein Vergleich zu dem ständigen Akkuaufladen, Rumgeschleppe der Lampen etc.
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#672501 - 27.11.10 10:21 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tandemfahren]
Moppedcarlo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 143
In Antwort auf: Tandemfahren
Sicher, irgendwann wird auch die ordentlich verkabelte Nabendynamolichtanlage mal rumzicken, aber für mich ist das kein Vergleich zu dem ständigen Akkuaufladen, Rumgeschleppe der Lampen etc.


Man kann natürlich alles schlecht reden grins Normalerweise fahre ich nur tagsüber mit dem Rennrad, entweder Tagestouren zuhause oder z. B. Alpentouren von Unterkunft zu Unterkunft, bzw. ähnliches mit dem Mountainbike, nur offroad. Da braucht man jeweils kein Licht, ich habe trotzdem zumindest ein Steckrücklicht an der Werkzeugtasche am Sattel, falls mal ein Tunnel kommt. Für Fahrten zur Arbeit habe ich jeweils zuhause und im Büro ein Ladegerät. Am Arbeitsplatz steht mein Rad in meinem Büro und ich muss das Ladegerät bei Bedarf einfach nur einstöpseln. Die Lampen und die Akkus bleiben drin. Zuhause das Gleiche in der Garage. Radreisen habe ich noch nicht viele gemacht, bisher war ich da aber auch nur tagsüber unterwegs und hatte die Akkulampe für "Notfälle" im Gepäck. Für meinen Fall war das bisher kein Problem und auch kein Grund, die Akkuleuchten zu verteufeln. Wie man sieht, kommt es halt auf den Einzelfall an - wenn man die StVZO mal außen vor lässt.

Trotzdem will ich demnächst zumindest mein Stadt-/Tourenrad auf NaDy und entsprechender Beleuchtung umrüsten - Triebfeder sind die Argumente mit der zickenden Versicherung und die verstärkten Kontrollen der Polizei (allerdings nicht morgens zwischen 06:00 und 07:00, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit bin zwinker ). RR und MTBs bleiben einsatzbedingt beim Steckrücklicht und bei Bedarf halt die Akkuleuchte im Gepäck.

Ciao Carlo
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Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, isses wurscht wie dick des Brot is ...
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#672504 - 27.11.10 10:48 Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Tanbei
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie sich hier zu einigen Themen die Seele aus dem Leib geschrieben wird wird.

Ihr seit doof ihr habt Akku Licht.
Nein du biss Doof du hast Dynamo licht.
Wie in der Sandkiste.

Was eigentlich noch fehlt, ist einer von den die ein darauf aufmerksam machen das irgendwo ein Punkt oder Komma Fehlt.
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Geht es mal nicht ums Tandem, steht es explizit dabei.
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