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Off-topic #339616 - 30.05.07 22:18 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: univok]
Ilai
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 473
Es ist derzeit tatsächlich (noch) so, dass die Kleidung - und dazu zählt auch der Helm - nicht der StVO unterliegen. Eine Helmlampe bekommt dadurch natürlich keine StVO-Zulassung, und keine Welle.

Eine durch Kleidung ausgehende Gefährdung wie Blendwirkung etc. können allerdings trotzdem geahndet werden.
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#339617 - 30.05.07 22:20 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: univok]
Spargel
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.093
In Antwort auf: univok

In Antwort auf: Spargel

dann montier's halt am Helm. Das ist nämlich die Gesetzeslücke.

Das ist ja mal eine coole Idee! Bist du dir sicher? Gut, das Ding ist dann nicht mehr am Fahrrad verbaut, aber gehört ja auch irgendwie "dazu"...

Merkwürdig, dass ich in E-Shops zu Helmlampen ab und zu mal den Hinweis finde, diese seien "im Geltungsbereich der STVZO nicht zugelassen". Das sieht mir jetzt doch nach 'nem Widerspruch aus.

Sven

Die StVZO ist nunmal für Fahrzeuge zuständig, da geht es prinzipiell um baulich verbundene Gegenstände; nachzulesen zB hier, §67. Was man immer braucht, ist das was man offiziell braucht, also das zugelassene Zeugs. Gemeinerweise sind zusätzliche Reflektoren nicht erlaubt, dagegen verstoßen selbst serienmäßige Fahrräder zum großen Teil gegen das Gebot eines zweiten roten Heckreflektors zusätzlich zu dem Großreflektor des Rücklichts. Mir gings mit der Aussage um zusätzliches Licht am Helm.

Man könnte nun den §17 (6) der StVO entgegenhalten, aber so ein Helmlicht ist ja nun ganz offensichtlich kein Suchscheinwerfer, sondern ein nicht fest am Fahrzeug angebrachtes "Normallicht", das eben nicht erwähnt wird, weil es bei Kfz aller Art völlig jenseits aller Vorstellungskraft liegt, und daß es mal Radler geben würde, die ein Mehrgewicht an den Körper montieren könnten, wurde übersehen oder für unwichtig gehalten.

Die Aussage der E-Shops verstehe ich nicht. Erstens sind sie "zugelassen" (als kurzzeitig zu benutzende Suchscheinwerfer) als lose = Helm-Scheinwerfer, zweitens müßte ja eine "Zeltstangenbefestigung" a la Lupine beliegen, mit der man die Stirnlampe fest mit dem Rad, meist dem Lenker verbinden könnte. Naja, mir wurscht und auch locker 90% aller Polizisten. Hauptsache genug Licht dabei...

ciao Christian
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#339618 - 30.05.07 22:58 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: Spargel]
univok
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 37
OK, die Helmlampe scheint wirklich in der Grauzone zu liegen.

Habe nun mal in unserem deutschen Velo-Gesetzestext http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
gelesen, und fand das hier witzig:

"(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden."

Ahso, nur Glühlampen. verwirrt Na son Mist. traurig Jetzt habe ich hinten und vorne diese modernen Halbleiterleuchten, was nun? schockiert

Das verdeutlicht mir nochmal den antiquarischen Inhalt des Gesetzes, hat was von dem alten Verkehrsschild mit der Dampflok am Bahnübergang, welches mittlerweile modernisiert wurde (nun eine E-Lok). Bleibt nur die Hoffnung das sich jemand auch mal bei den Velos dran macht um gründlich auszumotten.

Geändert von univok (30.05.07 23:00)
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#339619 - 30.05.07 23:09 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: univok]
IngmarE
Nicht registriert
In Antwort auf: univok
Bleibt nur die Hoffnung das sich jemand auch mal bei den Velos dran macht um gründlich auszumotten.
Eine Gesetzesnovelle die die Fahrradzulassung neu, oder ergänzend, regeln sollte, ist vor einiger Zeit im Bundesrat gescheitert und somit erstmal wieder auf "start" gesetzt, ohne 4000DM einzuziehen. zwinker
Aber ich glaube das Grundproblem: zuviele vorgeschriebene Reflektoren, zuwenig erlaubtes Licht, zu enge Definitionen (hell tönende Klingel), wurde nicht behoben.

Gruß, Ingmar
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#339629 - 31.05.07 05:26 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: ]
Spargel
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.093
In Antwort auf: Ingmar E.
...zuwenig erlaubtes Licht... wurde nicht behoben.

Kann man so auch wieder nicht sagen. Gesetzestexte sind ja nach dem Willen des Gesetzgebers auszulegen und weniger nach dem Wortlaut (hat mal das Verfassungsgericht betont - was man ja auch schon nach dem Namen dieses Gerichts vermuten könnte, da D ja ein "Grundgesetz" hat und keine Verfassung grins ) - und technische Details werden gerne durch Ausführungsverordnungen geregelt. Daher sind natürlich nicht nur Glühlampen erlaubt, sondern auch LEDs und andere denkbare Lichtquellen. Wenn man sich die Mühe macht, die Lampe mitsamt Leuchtmittel zuzulassen. Als unbedarfter Kunde achtet man am besten auf ein gewisses Zeichen. listig

Aber nochmal zum "zuwenig" Licht. Schon mal bei Bumm reingeschaut? Es gibt auch zulässige Beleuchtung, die nicht auf Dynamo-Energie basiert und selbst Lupine-Fans zufriedenstellt. Kostet als Gasentladungslampe halt ein bisserl was. Aber Bumm hat sich die Mühe gemacht, einer solchen Lampe das Blenden abzugewöhnen, und daher darf die auch ganz offiziell ans Rad. Und an diesem Zustand hätte sich durch das gescheiterte Gesetz nichts geändert und wird sich auch durch ein späteres Nachfolgegesetz bzw die zugehörige Technische Anweisung nichts ändern. Da darf vielleicht der Dynamo offiziell mehr Leistung erzeugen, vielleicht wird sogar wirklich mal ein Akku als alleinige Lichtquelle goutiert (aber da ist halt das Problem mit der sicher immer und dauerhaft verfügbaren Energiequelle), aber es wird wegen der Verkehrssicherheit gaaanz sicher immer Einschränkungen der "Freiheit" geben - Blendung ist nicht! Zumindest keine systemimmanente; was anderes sind schlecht eingestellte Scheinwerfer. Aber die sind auch bei Autos eher selten, nur bei linksseitigen Radwegen hat man fast immer veschissen.

ciao Christian
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#339654 - 31.05.07 07:21 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: Spargel]
univok
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 37
Ich glaube die Gasentladungslampe "Big Bang" von Busch%Müller liegt bei ~630EUR und kostet damit ähnlich viel wie ein gutes Fahrrad.

Hat irgend jemand so ein Teil schon? Würde mich mal interessieren wie sich's damit leuchtet. Das Ding scheint mir aber nicht die Lampe für's Volk, ist einfach zu kostspielig.

Sven

Geändert von univok (31.05.07 07:22)
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#339660 - 31.05.07 07:35 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: univok]
IngmarE
Nicht registriert
In Antwort auf: univok
Das Ding scheint mir aber nicht die Lampe für's Volk, ist einfach zu kostspielig.
Ging ja erstmal darum, dass man auch mit Zulassungszeichen enorm Licht bekommt. Da war ich etwas voreilig.

Aber ich denke, durch die strengeren Blendgrenzwerte als beim Auto ist es erheblich anstrengender eine Lampe mit richtig viel Licht zugelassen zu bekommen. Und das führt dann auch zu solchen Preisen.

Gruß, Ingmar
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#339744 - 31.05.07 12:13 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: Spargel]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: Spargel

aber es wird wegen der Verkehrssicherheit gaaanz sicher immer Einschränkungen der "Freiheit" geben - Blendung ist nicht!


Was die blendung betrifft, wäre ich mit den einschränkungen, wie sie z.B. für motorräder gelten, schon mehr als zufrieden. zwinker


In Antwort auf: Spargel

was anderes sind schlecht eingestellte Scheinwerfer.


Meiner meinung nach sollte man da auch etwas "nachhelfen".
Erstens geht ein zu hoch eingestellter fahrradscheinwerfer neben autoscheinwerfern nicht unter.
Zweitens kann sich ein fahrradscheinwerfer bei einem unfall leicht verstellen, so daß es keine problemchen geben dürfte, so lange es ein zugelassener ist.

MfG
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#339840 - 31.05.07 16:07 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: ]
univok
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 37
In Antwort auf: Ingmar E.

Eine Gesetzesnovelle die die Fahrradzulassung neu, oder ergänzend, regeln sollte, ist vor einiger Zeit im Bundesrat gescheitert

Interessant mal nachzulesen warum, es soll sich um "ein bürokratisches Ungetüm" gehandelt haben, hier eine Meldung vom 7.4.06

http://www.izn.niedersachsen.de/master/C19257994_L20_D0_I712_h1.html

Da bin ich jetzt aber froh drüber! Offenbar sind in Vorbereitung der Novelle einige Zulassungen durchgegangen, die nach der alten Verordnung noch gar nicht richtig gedeckt waren, z.B. die 12V Anlagen.

Es scheint mir dass es Novellierungsbedarf gibt, nur der erste Anlauf ging in die Hose.

Geändert von univok (31.05.07 16:09)
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#340517 - 05.06.07 20:55 Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf [Re: univok]
univok
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 37
Der wohl ultimative Nachruf auf die gescheiterte "FAusrüstV":

http://www.fahrradzukunft.de/fz-0601/0601-08.htm
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www.bikefreaks.de