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Off-topic #1177383 - 16.12.15 23:30 Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta [Re: ]
Stylist Robert
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.180
In Antwort auf: AndreMQ
...
2) Rein aus technischer Sicht:
Jedes Licht mehr hilft, insofern ist auch die LED-Kette in dieser Richtung. Aber: ein Fahrzeug soll ein typisches Beleuchtungsmuster zeigen, damit es als solches identifizierbar ist. Das wird auch über die STVZO erreicht.
...

Ein besonders "typisches Beleuchtungsmuster" weisen zur Zeit die Cola-Trucks auf... grins
Warum also nicht auch eine LED-Lichterkette, flackernd, im Echtwachs-Look? dafür
Ein Fahrrad von der Stange? Soo kompromißbereit bin ich nun auch wieder nicht...

Geändert von Stylist Robert (16.12.15 23:32)
Änderungsgrund: rot
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#1177412 - 17.12.15 07:23 Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta [Re: ]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 11.058
In Antwort auf: AndreMQ
(......)Aktive Seitenleuchten sind nicht zulässig, .... (.....)

Moin moin,
das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat mehreren Fahrradrückleuchten, welche explizit seitlich *aktiv* leuchten, die KBA-Zulassung erteilt. Das derzeitige Spitzenprodukt des Markführers leuchtet beispielsweise in einem Sektor von 320° aktiv.
Da kaum anzunehmen ist, daß das KBA diese Eigenschaft übersehen und damit das B&M Toplight View quasi versehentlich zugelassen hat, gehe ich davon aus, daß die seitlichen Lichtabtrahlung von Fahrradrückleuchten seitens des KBA gewollt ist.
So gesehen könnte man interpretieren, daß der folgende Satz im §67(2) der StVZO, "Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein." bedeutet, daß dies auch seitliche Verdeckungen einschließt.
Gruß aus Münster,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...

Geändert von HeinzH. (17.12.15 07:28)
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#1177419 - 17.12.15 08:04 Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta [Re: derSammy]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 11.058
In Antwort auf: derSammy
Nunja, zu der Situation, gibts aber drei Dinge anzumerken:
1) Betrifft den PkW-Fahrer. Der hat, wenn er nicht 100% sicher sein kann, dass da kein Radfaher ist, beim Abbiegen selbst die entsprechende Sorgfalt zur Geltung kommen zu lassen hat. Dann zählt im Abbiegemoment die Bleuchtung des Radlers nach vorn.
2) Die Beleuchtung des Radlers kann seitlich noch so gut sein, wenn sie durch parkende PkW und andere Sichthinernisse verdeckt wird. Sprich auch eine Rundumbeleuchtung gibt dir keine Garantie, dass du auf dem Radweg gesehen wirst. Bist du als Radler schneller als der meist schleichende motorisierte Verkehr bringt dir diese Festbeleuchtung nach hinten auch absolut nichts.
3) Nicht nur wegen Punkt 2 ist als Radfahrer an allen Abbiegungen gesteigerte Umsicht und Gefasstsein auf Vorfahrsübertreter lebensnotwendig. Die Funzel nimmt dir das nicht ab.

Außerdem stößt diese Festbeleuchterei ja gerade in das Horn der reizüberflutenden Aufrüstung, gegen die du seinerzeit ja mal gekämpft hast. Das Tagfahrlicht ist wohl nicht mehr zurückdrängbar, aber mit seitlichen Positionsleuchten muss man ja nicht ohne Not gleich eine weitere Baustelle eröffnen.


Moin Sammy,
von "zusätzlichen" seitlichen Positionsleuchten war meinerseits nicht die Rede. Wie ich in meinem letzten Beitrag (#1177412) schrieb, ist aktive seitliche Lichtabstrahlung allerdings keine weitere "Baustelle" sondern tausendfach gekaufte Tatsache. Flapsig geschrieben: Der Drops ist ebenso gelutscht wie beim unsäglichen TFL.

Zu 1), 2) und 3) gebe ich Dir inhaltlich völlig und uneingeschränkt recht. Der möglichst Uhu-artige Schulterblick des Kfz-Fahrers ist nicht nur sexy sondern unverzichtbar und ich selbst (Jg. 1949) beherrsche diesen beim Kfz- und auch beim Fahrradfahren. Ich weiß aber auch, daß es bei nicht wenigen meiner Altersgenossen bei der Kopfdrehung nach hinten schon mächtig knirscht und knackt. Ähnliches gilt für die schlechter werdende schnelle Anpassung der Augen an sich ändernde Lichtverhältnisse.
Klar, diese Leute dürften eigentlich kein Fahrzeug mehr fahren; aber: Ist das die Lebenswirklichkeit? Das Angebot von und die Nachfrage nach Fahrerassistenzsystemen steigt beständig, die Kfz-Hersteller wissen warum.
Gruß aus Münster,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...

Geändert von HeinzH. (17.12.15 08:08)
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#1177420 - 17.12.15 08:12 Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta [Re: HeinzH.]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 18.170
In Antwort auf: HeinzH.
Ich weiß aber auch, daß es bei nicht wenigen meiner Altersgenossen bei der Kopfdrehung nach hinten schon mächtig knirscht und knackt.


Ich glaube nicht mal so sehr, dass es in erster Linie damit zu tun hat, sondern mit der mit zunehmendem Alter steigenden Wahrscheinlichkeit, eine Brille zu brauchen. Ab einer gewissen Stärke sieht man in den Randbereichen nichts mehr und muss den Kopf schon deutlich weiter drehen als die Anatomie problemlos hergibt. Gleitsicht o.ä. machen das leider nicht besser.

Und zum Thema Länge: ich bin vor kurzem auf einem Feldweg um ein Haar zwischen ein Auto und seinen Anhänger geraten. Als netter Mensch bin ich auf die Seite gegangen als das Auto an mir vorbeifuhr und wollte weiterlaufen, als es vermeintlich an mir vorbei war. Erst im letzten Moment habe ich gesehen, dass da noch ein Anhänger dran ist. Seitdem halte ich ein seitliches Positionslicht für nicht mehr so falsch. Reflektoren hätten mir als Fußgängerin nicht weitergeholfen.

Martina
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#1177421 - 17.12.15 08:19 Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta [Re: HeinzH.]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: HeinzH.
In Antwort auf: AndreMQ
(......)Aktive Seitenleuchten sind nicht zulässig, .... (.....)

Moin moin,
das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat mehreren Fahrradrückleuchten, welche explizit seitlich *aktiv* leuchten, die KBA-Zulassung erteilt. Das derzeitige Spitzenprodukt des Markführers leuchtet beispielsweise in einem Sektor von 320° aktiv.
Da kaum anzunehmen ist, daß das KBA diese Eigenschaft übersehen und damit das B&M Toplight View quasi versehentlich zugelassen hat, gehe ich davon aus, daß die seitlichen Lichtabtrahlung von Fahrradrückleuchten seitens des KBA gewollt ist.
So gesehen könnte man interpretieren, daß der folgende Satz im §67(2) der StVZO, "Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein." bedeutet, daß dies auch seitliche Verdeckungen einschließt.
Gruß aus Münster,
HeinzH.


.... uneingeschränkt ja, sehe ich genauso.
Die seitliche Abstrahlung verbietet das KBA glücklicherweise nicht als zusätzliche Lichteinrichtungen. Fahre ja auch das Toplight, das IXXI und das ältere Cateye TL-LD260. Alle betonen den großen, seitlichen Abstrahlwinkel. Allerdings mMn komplett blendfrei und auch nicht mit der Fahrrichtung verwechselbar. Streng genommen ist es so zugelassen und darf auch nicht mehr verdeckt werden (auch nicht seitlich). Angehalten wird man aber sicher nicht. Die Nagelprobe ist aber immer ein schwerer Unfall und die folgenden Gutachten.
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#1177739 - 18.12.15 09:14 Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta [Re: ]
Schoenwetterfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1
Hallo Dreamweaver, Hallo alle anderen,

ich habe ziemlich genau das gleich Problem mit der Sichtbarkeit des Rücklichts und wenn ich mich auf den Straßen umschaue auch viele andere, die das aber a) entweder nicht merken oder b) es ist ihnen egal.

Meine Lösungsansätze (noch nicht umgesetzt):
- entweder ein parallel zum Gepäckträger-RL geschaltetes zweites RL am Schutzblech, welches dann seitlich sichtbar ist
- oder (falls die Maße der Packtaschen das zulassen) ein Reelight SL 150.

Batterielampen gehen natürlich immer aber ich bin ein Freund davon, so wenig Batteriemüll wie möglich zu erzeugen und den Energiemehraufwand für mich bei zusätzlicher Lichterzeugung am Rad nehme ich gerne in Kauf.

HTH.
Viele Grüße, Henning
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#1177750 - 18.12.15 10:18 Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta [Re: Dreamweaver]
habediehre
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.418
Hallo Rücklichtfreunde,

ich fahre seit Langem an mehreren Rädern mit einem am Schutzblech befestigten Rücklicht rum.
Vorteil, außer dass man besser gesehen wird:
Leitungsführung des Kabels entlang der Ketten- und Schutzblechstrebe finde ich simpler und haltbarer als irgendwie hoch zum Gepäckträger übers Schutzblech oder entlang der Gepäckträgerstrebe.

Der Nachteil, dass die Leuchte leichter beschädigt werden könnte, ist bei mir bisher nicht aufgetreten. Die momentan von mir verwendete B+M Secula+ macht auch einen recht robusten Eindruck auf mich.

Wer sicher gehen will, kann die Leuchte ja so hollandradmäßig durch eine umlaufende Schutzblechstrebe schützen. Damit hat bei mir vor vielen Jahren eine dreifünfzig-Leuchte den ultimativen Rücklichtcrashtest bestanden: 4,5 Monate Indien/ Nepal mit reichlich Delhi-Altstadtwahnsinn.

Gruß Ekki
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#1177754 - 18.12.15 10:30 Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta [Re: habediehre]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 20.643
Ich führe das Kabel auch oft entlang der Kettenstrebe, dann zwischen Gepäckträger und Rad nach oben zur Gepäckträgerauflage. Dort einmal an einer unbelasteten Stelle drumgeschlungen und zum Rücklicht. Das Kabel ist da nach außen hin genauso gesichert, gewinnt nur womöglich keinen Schönheitspreis.
Um die Kettenstrebe gewickelte Kabel sind mir auch schon mal abgerissen, weil man da ja doch ab und an auch das Rad dagegen lehnt.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.
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Off-topic #1177757 - 18.12.15 10:56 Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta [Re: derSammy]
habediehre
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.418
In Antwort auf: derSammy
Das Kabel ist da nach außen hin genauso gesichert, gewinnt nur womöglich keinen Schönheitspreis.

Ich nenne sowas "technischen Stil" grins
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