Hallo Jürgen und Aika,

danke für die interessanten Ausführungen. Die Ausnahme für Wanderer kannte ich gar nicht. Ob man im Streitfall mit der Berufung auf ungeschriebene Bürgerrechte durchkommt, wage ich zu bezweifeln. Einen wirklichen Nutzen sehe ich in den Gesetzen, die das Übernachten im Freien in die Illegalität treiben, allerdings auch nicht.

Gruß

Daniel