Bei Doppelstockeinzelwagen mit dem Einstieg im Unterstock und das noch in der Nordrheinland-Westfalen-Pfalz-Version mit 760mm Einstiegshöhe? Da wäre das schon ein ziemlicher Fehler, denn das Kreuz kriegt den nahezu stufenlosen Einstieg in der Regel gar nicht mit.