Die unsinnige Reifendruckablasserei haben auch etliche andere Fluggesellschaften noch nicht aus ihren Regularien genommen. Manchmal frage ich mich, welche "Fachleute" auf solche Bestimmungen kommen. Anfangs habe ich noch versucht, durch sachliche Argumentation die Sinnhaftigkeit der Druckreduktion ad absurdum zu führen. Offensichtlich werden aber zumindest beim Bodenpersonal nur Leute beschäftigt, die keinerlei technisches Verständnis haben.
Hier geht es nicht um 'Gesunden Menschenverstand', sondern um Vorschriften - und die regelt in diesem Fall die IATA. Hiernach sind ALLE Behältnisse, die einen Innendruck von mehr als 200kPa haben DRUCKBEHÄLTER, und Druckbehälter dürfen nicht als Passagierfracht mitgeführt werden, sondern müssen unter besonderen Bedingen in Frachtflugzeugen als Luftfracht befördert werden. So zumindest ist meine evtl. nicht mehr ganz aktuelle Erinnerung an meine berufliche Zeit. Damit das Bodenpersonal mit SICHERHEIT weiß, daß der Druck unter 200kPa (für techn. Laien: 2bar) ist, soll das Ventil geöffnet sein.
Für Fahrradreifen trifft das leider zu!
Ob das vernünftig ist, interessiert Niemanden, der im Falle einer Kontrolle eine Abmahnung riskiert!
So ist das Leben
Gerhard
PS: Ich hatte in meiner beruflichen Zeit schonmal Streß mit einem TÜV-Kontrolleur, weil duch Fertigungstoleranzen der Druckableitegeräte bei einem drucklosen Behälter, der aber im Sinne der Druckbehälterverordnung als Druckbehälter behandelt werden mußte, Drucküberschreitungen von 50mbar (0,050bar) evtl. unter Umständen und nur im Fehlerfall möglich gewesen wären!