http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm Da ist es sogar sehr klar geregelt zu §29 übermäßige Straßennutzung: Erlaubnis muss erteilt werden ab 100 Teilnehmer oder wenn mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Ist dann wieder die Frage ab wann es eine erhebliche Beeinträchtigung ist..
An 2 Tagen im Jahr kann man nicht radfahren, die beiden Tage sind gestern und morgen! Gruß Fred