Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: sugu

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 19.05.23 08:08

In Antwort auf: hopi
Ich kann nach wie vor nicht erkennen, dass es eindeutiger Wille des Gesetzgebers war, die bestehende Mobilitätsgarantie für NRW ohne nähere Begründung oder entsprechendem ausdrücklichen Verweis mit einem bundesweit geltenden Gesetz ersatzlos aufzuheben.
Ich habe n i r g en d s gesagt, dass die Mobilitätsgarantie aufgehoben werden soll sondern festgestellt, dass die vorübergehende Genehmigung des Deutschlandtickets kein Verbundticket ist und damit die Mobilitätsgarantie dem Wortlaut nach zunächst(!) nicht gilt. (...)
Zitat
Solche Diskrepanzen kommen gelegentlich vor, manchmal muss erst irgendein konkretes Gerichtsurteil vorliegen, bevor solche unterlassenen Textanpassungen nachgebessert werden.
Die wird es nicht geben, denn meine Vermutung ...
Zitat
Zitat
In der Zeit bis zur Genehmigung mag es sein, dass die NRW-Verkehrsbetriebe für die von ihnen verkauften Deutschlandtickets auch die Mobilitätsgarantie auf Kulanz gewähren.
hat der VRS inzwischen auf seiner Web-Seite inwischen so bekannt gegeben und umfasst sogar alle Deutschland-Tickets (auch nicht im VRS erworbene). Das bedeutet sogar sogar eine Erweiterung der Garantie.