Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: hopi

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 17.05.23 15:53

In Antwort auf: sugu
In Antwort auf: hopi
Ich will die Diskussion hier nicht auf die Spitze treiben, aber mir scheint, die erwähnte und verlinkte bundeseinheitliche Regelung befasst sich im Grundsatz mit der Finanzierung der bei den Ländern anfallenden Kosten.
Es reicht nicht, den Link anzuklicken
Wenn du meinst eine andere als deine eigene Interpretation kann nur Folge eines unterlassenen Lesens der verlinkten Information sein, dürfte eine wirklich sachbezogene Diskussion zumindest etwas erschwert sein.

Ich kann nach wie vor nicht erkennen, dass es eindeutiger Wille des Gesetzgebers war, die bestehende Mobilitätsgarantie für NRW ohne nähere Begründung oder entsprechendem ausdrücklichen Verweis mit einem bundesweit geltenden Gesetz ersatzlos aufzuheben. Das mag so sein, kann aber auch lediglich eine unterlassene Textanpassung in den Formulierungen zur Mobilitätsgarantie sein. Solche Diskrepanzen kommen gelegentlich vor, manchmal muss erst irgendein konkretes Gerichtsurteil vorliegen, bevor solche unterlassenen Textanpassungen nachgebessert werden.