Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: sugu

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 17.05.23 07:44

In Antwort auf: hopi
Ich will die Diskussion hier nicht auf die Spitze treiben, aber mir scheint, die erwähnte und verlinkte bundeseinheitliche Regelung befasst sich im Grundsatz mit der Finanzierung der bei den Ländern anfallenden Kosten.
Es reicht nicht, den Link anzuklicken, sondern muss auch den Text lesen. Im ersten Absatz wird klar gesagt, dass der Tarif (= das Deutschlandticket) bis zur Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden (in NRW: Bezirksregierung) längstens bis zum 30.09. durch das Bundesgesetz genehmigt ist (ähnlich wie der bundesweite gültige Eisenbahn-Nahverkehrstarif). Demnach ist es bis zu dieser Genehmigung weder ein Verbund- noch ein Landesticket und fällt nicht unter die Mobilitätsgarantie, denn die umfasst ja nur die eigenen Tickets (DB-Nahverkehrsfahrkaten fallen ja auch nicht unter die Garantie). Wie es nach dem 30.09. aussieht, hängt von der Genehmigung in den Ländern ab. In der Zeit bis zur Genehmigung mag es sein, dass die NRW-Verkehrsbetriebe für die von ihnen verkauften Deutschlandtickets auch die Mobilitätsgarantie auf Kulanz gewähren.